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Der 4. Beweispunkt
Diese Seite ist ein Auszug aus dem grauunterlegten Abschnitt der Seite Prozess Lochte.
Durch Beschluss vom 02.10.2002, Ziffer 4 sollte nun Beweis erhoben werden durch Einvernahme von Matthias Schäfer und Dr. Gerhard Strecker zur Behauptung von Chowanetz, dass
Thomas Lochte auch am 5.10.2001 im Beisein mehrerer Spieler vor einem Schachturnier wiederholt habe, dass Chowanetz am 21.9.2001 auf ein Remisangebot seines Gegenspielers Ostrowski auf einer Niederlage bestanden habe.
.Vortrag Chowanetz zum 4. Beweispunkt
In der Klage vom 07.06.2002 hatte Chowanetz auf Seite 3 vortragen lassen, dass Thomas Lochte am 05.10.2001 in Gegenwart etlicher Schachspieler in den Clubräumen die wahrheitswidrige Behauptung wiederholte, er, (Chowanetz) hätte trotz eines Remisangebots seines Gegners auf der eigenen Niederlage bestanden. Diesesmal hätte Lochte sich sogar dazu verstigen, den ehemaligen Vorsitzenden des Schachclubs, Herrn Kurt Ewald, als Zeugen für diesen Sachverhalt zu benennen. Dieser dementierte freilich gegenüber Chowanetz, derartiges bestätigen zu können.
Als Zeuge benannte er Matthias Schäfer.
.Vortrag Lochte zum 4. Beweispunkt .
Lochte antwortet in der Klageerwiderung vom 19.07.2002 hierzu :
Er, Lochte, beteiligte sich am 05.10.01 in den Clubräumen an einem Gespräch zwischen Chowanetz und Dr. Strecker. Es ging um die Zeitungsberichtserstattung zu dem Vergleichskampf. Dr. Strecker versuchte Chowanetz zu beruhigen und zwischen den Vereinskameraden zu vermitteln. Dabei stellte der Bekl. klar, dass er sich für das, was er mit eigenen Augen gesehen und selbst gehört habe, nicht entschuldigen könne. Seine anfängliche Fehlinterpretation täte ihm leid, ebenso, wenn es deshalb zu Missverständnissen in der Lokalpresse gekommen sein sollte. Der Kläger wollte sich damit aber nicht zufrieden geben.
Als Beweis für seinen Vortrag bietet Thomas Lochte Herrn Dr. Strecker als Zeuge an.
Lochte berichtet hier von einem Gespräch am 05.10.2001 zwischen Dr. Strecker, Chowanetz und ihm selbst (Lochte). Dieses Gespräch fand zu einem anderen Zeitpunkt und unter Beteiligung eines anderen Personenkreises statt als das Gespräch, in dem Lochte glaubte, einen falschen Zeugen bemühen zu müssen. Hier werfen die Einlassungen Lochtes mehr Fragen auf, als sie beantworten. Einerseits behauptete er, er habe klargestellt, "dass er sich für das, was er mit eigenen Augen gesehen und selbst gehört habe, nicht entschuldigen könne" und andererseits will er seine "anfängliche Fehlinterpretation" und auch die "Missverständnisse in der Lokalpresse" bedauert haben.
Betrachten wir das Verhalten von Thomas Lochte über einen längeren Zeitraum, so ist die Möglichkeit eines "Missverständnisses" alleine schon durch sein Verhalten mit Sicherheit ausgeschlossen.
.Chowanetz widerspricht Vortrag Lochtes
Die Behauptung Lochtes, er hätte eine angebliche "Fehlinterpretation" und auch die "Missverständnisse in der Lokalpresse" bedauert, veranlaßten Chowanetz in dem vom Gericht in der Urteilsbegründung zitierten Schriftsatz vom 5.9.2002 auf S. 3 Ziff. 4 folgendes vortragen zu lassen:
Die Behauptung des Beklagten, er hätte am 5.10, klargestellt, daß ihm die anfängliche Fehlinterpretation leid tun würde, ist wiederum frei erfunden.
Richtig ist vielmehr, daß der Beklagte sich zahlreichen Versuchen, den Streit außergerichtlich zu bereinigen, widersetzte.
Noch zwischen dem 15.10. und 18.10.2001 - also lange nach dem Gespräch vom 5.10. - bemühte sich der Vorsitzende des Schachclubs Starnberg, der dafür zum B e w e i s als Zeuge angebotene
Herr Dr. Strecker,
um die Vermittlung eines persönlichen Gesprächs zwischen dem Beklagten und dem Kläger. Auch in diesem Zusammenhang beharrte der Beklagte auf seiner unwahren Behauptung, so daß ein persönliches Gespräch nicht zustande kam.


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