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ULLMANN - ZACH - LANG - GEHLERT
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RECHTSSANWÄLTE STEUERBERATER
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| RAe Dr. Ullm.uan und Kollegen Postfach 1727 82307 Starnberg | |||||||||||||
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20.01.2003
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| Unser Zeichen: 00541/02 G / hg Bei Antwort und Zahlung bitte angeben! |
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| Aktenzeichen: 2 S 3715 / 03 | |||||||||||||
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| Zu dem Gerichtsschreiben vom 13.01.2003: | |||||||||||||
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| 1. | Eine Stellungnahme zum Ablehnungsantrag des Klägers (persönlich) vom 20.12.2002 und 02.01.2003 kann derzeit nicht abgegeben werden, da insbesondere der 8-seitige Schriftsatz des KI. vom 02.01.03 hier lediglich als unlesbare, pechschwarze Fotokopie vorliegt, da der KI. ihn ausweislich des Gerichtsschreibens vom 07.01.2003 offenbar wegen der ihm beigemessenen besonderen Bedeutung auf rotes Briefpapier geschrieben hat und keine Abschriften beigelegt hat. | ||||||||||||
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Der Unterzeichner war persönlich bei der Beweisaufnahme am 19.12.2002 anwesend. Stichhaltige Ablehnungsgründe gegen den erkennenden Richter sind für uns nicht erkennbar.
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| Der Kläger mag mit dem Ergebnis der Beweisabnahme, insbesondere mit der Aussage seines Hauptzeugen Matthias Schäfer unzufrieden sein. Diese Enttäuschung rechtfertigt jedoch nicht die Ablehnung des erkennenden Richters. | |||||||||||||
| 2. | Aus Gründen der Prozessökonomie regen wir an, dass uns das AG Starnberg den "roten" Schriftsatz vom 02.01.2003 im Original über das Gerichtsfach vorübergehend zur Verfügung stellt, wahlweise dem Kläger aufgibt, direkt oder aber über seine anwaltliche Vertretung eine lesbare Abschrift nachzureichen, falls das Gericht aufgrund der Ausführungen des Klägers in dem Schriftsatz vom 2.1.2003 erwägen sollte, dem Ablehnungsantrag stattzugeben. | ||||||||||||
| Dr. Andreas Gehlert | |||||||||||||
| Rechtsanwalt | |||||||||||||
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