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Andreas M.A.Chowanetz
Dipl. Graphik-Designer Hirschanger 7 82319 Starnberg Fon: 08151 74 43 43 Fax: 08151 7 9417 ISDN: 08151 911166 (Leonardo) http://chowanetz.andreas.bei.t-online.de E-Mail: chowanetz.andreas@t-online.de |
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| Amtsgericht Starnberg Otto-Gaßner-Straße 2 82319 Starnberg |
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| In Sachen Chowanetz / Lochte Aktenzeichen: 2C 1044/02 Starnberg, 08.01.2003 |
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| Zum Erkenntnisstand nehme ich wie folgt Stellung und verweise auf meine Anträge vom 20.12.2002 und die dazugehörenden Begründungen vom 02.01.2003: | |
| 1.1. | Es hat anläßlich des Vergleichkampfes zwischen dem Schachklub Starnberg und dem Schachklub Ebersberg-Grafing am 21.09.2001 kurz vor 22 Uhr im Beisein des Beklagten kein Remisangebot meines Gegenspielers Ostrowski gegeben. |
| Dies ergibt sich aus dem Schreiben des Zeugen Ostrowskis vom 01.10.2001 und seinen Erklärungen vor diesem Gericht am 19.12.2002. | |
| Unser bisheriger Vortrag ist im vollen Umfang bestätigt worden. | |
| 2.1. | Wenige Minuten, nachdem Herr Ostrowski das Spiel gewonnen hatte, wurde der Beklagte u.a. vom Zeugen Ostrowski und mir davon in einem Nebenraum informiert, daß er offensichtlich das Ergebnis falsch aufgefaßt habe. Sein eingetragenes Remis im Spielberichtsbogen, den er als Schiedsrichter des Freundschaftsspiels vorgenommen hatte, war falsch. Nachdem er von seinem Irrtum erfahren hatte, korrigierte der Beklagte unverzüglich den Spielberichtsbogen dahingehend, daß er den Sieg für Ostrowski einschrieb. |
| Dies ergibt sich aus dem Schreiben des Zeugen Ostrowskis vom 01.10.2001 und seinen Erklärungen vor diesem Gericht am 19.12.2002 sowie aus der Klageerwiderung Seite l, Punkt 1. | |
| Unser bisheriger Vortrag ist im vollen Umfang bestätigt worden. | |
| 2.2. | Als der Beklagte den Spielberichtsbogen korrigierte, wurde an anderen Brettern noch gespielt. |
| Dies ergibt sich aus den Erklärungen der Zeugen Ostrowski und Schäfer vor diesem Gericht am 19.12 2002 und dem Protokoll der Polizei Starnberg vom 27.11.2001, Seite 1, Absatz 3. | |
| Unser bisheriger Vortrag ist im vollen Umfang bestätigt worden. | |
| Seite 2 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 08.01.2003 | |
| 2.3. | Auch der Zeuge Schäfer spielte noch an einem anderen Tisch und hatte von einem Remisangebot nichts mitbekommen. |
| Dies ergibt sich aus den Erklärungen des Zeugen Schäfers vor diesem Gericht am 19.12.2002 und dem Protokoll der Polizei Starnberg vom 27.11.2001, Seite 1, Absatz 3. | |
| Unser bisheriger Vortrag ist im vollen Umfang bestätigt worden. | |
| 3.1. | Meinem Vorhalt an den Zeugen Schäfer bei der Beweisaufnahme am 19.12.2002, er, Schäfer, habe bei der Polizei zu Prottokoll gegeben, daß erst nachdem alle Partien beendet und er die gesamten Ergebnisse zusammengeschrieben hatte, Herr Lochte die falsche Information an ihn weitergab, folgte die Frage, was er hierzu sage, beantwortete der Zeuge dahingehend: |
| Es ist seither viel Zeit vergangen. Er erinnere sich hieran nicht mehr deutlich. Wenn er die vorgehaltenen Aussage bei der Polizei gemacht habe, so entspricht der Inhalt den Tatsachen. Der Zeitpunkt der Vernehmung lag zeitnah am beschriebenen Geschehen. | |
| Ich nehme hier Bezug auf mein Schreiben an dieses Gericht vom 02.01.2003, insbesondere auf Punkt 1.2.1. | |
| Unser bisheriger Vortrag ist im vollen Umfang bestätigt worden. | |
| Einige Minuten später sagt er ausweislich des Protokolls von Herrn Dr. Reiß auf Frage des Beklagten: "Einen Kommunikationsfehler kann ich nicht ausschließen, ich habe die ganze Sache so aufgefasst, wie ich es im Bericht niedergeschrieben habe. Vom Wortlaut her ist es unwahrscheinlich, dass der Herr Lochte mir das so gesagt hat." | |
| Da vom Beklagten ernsthaft der Versuch weiterverfolgt wird, wahrheitswidrig eine "Missverständnis" zu konstruieren und der Zeuge Schäfer nicht abgeneigt scheint, ihm dabei mit mancher Erinnerungslücke und hie und da auch mit Kühnheit zu unterstützen, ist es unumgänglich zum Teil ergänzend vorzutragen: | |
| 3.2. | Nachdem mir der Zeitungsartikel mit der Überschrift "Dem Gegner Kuchen und Punkte serviert" vom 24.09.2002 und dem verleumderischen Satz "Den kuriosen Höhepunkt des Abends setzte Andreas Chowanetz, der trotz eines Remisangebots sei- |
| Seite 3 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 08.01.2003 | |
| nes Gegners auf einer Niederlage bestand" zur Kenntnis gelangt war, rief ich am 29.09.2002 Herrn Schäfer an. | |
| Kurz erwähnt sei hier die Tatsache, daß ich bis Oktober 2001 Herrn Schäfer freundschaftlich verbunden war. U.A unterrichtete mich Herr Schäfer über einen langen Zeitraum einmal wöchentlich bei mir Zuhause in der Kunst des Schachspiels. | |
| Herr Schäfer berief sich mir gegenüber darauf, den Inhalt und die Formulierung des von mir beanstandeten Satzes von Herrn Lochte erhalten zu haben. | |
| 3.3. | Meinem Vorhalt an den Zeugen Schäfer bei der Beweisaufnahme am 19.12.2002, er, Schäfer, habe im vorhergehenden Prozeß (AZ.4C 38/02) vortragen lassen, er habe in dem von ihm verfaßten Artikel im "Starnberger Merkur" vom 24.09.2001 keine eigene Behauptung aufgestellt, sondern nur die Aussage des Herrn Lochte weitergegeben, der tatsächlich diese Behauptung aufgestellt hatte, beantwortete der Zeuge dahingehend: |
| Er sei in den Prozeß nicht involviert gewesen. Sein Anwalt habe ihn sporadisch unterrichtet. An den Vortrag könne er sich nicht erinnern. | |
| Auf Nachfrage der Klagevertreterin antwortete er: Diesem Vortrag habe er nicht widersprochen. | |
| Auch hier nehme ich Bezug auf mein Schreiben an dieses Gericht vom 02.01.2003, insbesondere auf Punkt 1.8.2. | |
| Einige Minuten später sagt er ausweislich des Protokolls von Herrn Dr. Reiß auf Frage des Beklagten: | |
| "Ich war überrascht, dass die Formulierung dann so gelaufen ist wie es in dem Schriftsatz vom 19.02.2002 steht. So war es jedenfalls nicht mit dem Anwalt abgesprochen." | |
| Wir erleben hier die Ungeheuerlichkeit, daß der Zeuge Schäfer in seinem eigenen Prozeß eine ihn verteidigende Behauptung aufstellen läßt, um sodann in einem anderen Verfahren den jetzigen Beklagten mit der entgegengesetzten Behauptung zum gleichen Sachverhalt ,herauszuhauen". | |
| 3.4. | Diese Behauptung, daß sowohl der Inhalt als auch die Formulierung des beanstandeten Satzes vom Beklagten stammen, erzählte der Zeuge Schäfer nicht nur mir, sondern auch seinem Vorgesetzten beim Münchner Merkur, dem Chef-Redakteur Herrn Müller-Wendlandt. |
| Seite 4 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 08.01.2003 | |
| Am 18.10.2001 hörte ich erstmals von dem Vorsitzenden des Schachklubs, daß Thomas Lochte behaupten würde, die Formulierung stamme nicht von ihm. | |
| Am 19.10.2002 telefonierte ich mit Herrn Matthias Schäfer. Entgegen seine ursprünglichen Auskunft behauptete er mir gegenüber hier erstmals, daß die Formulierung nicht vom Beklagten stamme, sondern von ihm, Schäfer, selbst. | |
| Ob er denn den falschen Inhalt der Nachricht dementiere, wollte ich wissen. Solange der Schiedsrichter bei seiner Sicht der Dinge bleibe, würde nicht dementiert, gab er mir zur Antwort. | |
| Daraufhin, rief ich den Chefredakteur, Herrn MuellerWendlandt an. Ich wollte von ihm wissen, warum trotz des von mir zwischenzeitlich vorgelegten Briefs des Herrn Ostrowskis vom 01.10.2001, der eine Falschinformation durch Thomas Lochte beweise, keine Richtigstellung erfolge. Bei dieser Gelegenheit streiften wir das Thema, von wem denn nun die Formulierung der streitgegenständlichen Behauptung stamme. Herr Müller-Wendlandt war sehr erstaunt, als er von mir erfuhr, daß Herr Matthias Schäfer soeben die Formulierung auf seine Kappe genommen hatte. Auch er war von Matthias Schäfer dahingehend informiert gewesen und die ganze Zeit auch in dieser Meinung belassen worden, daß Inhalt und Formulierung von Herrn Thomas Lochte stammten. | |
| Beweis: Herr Müller-Wendlandt als Zeuge. | |
| 3.5. | Am 27.11.2002 sagte Herr Matthias Schäfer bei der Polizei aus. Der Tenor, daß er die Falschinformation vom Beklagten erhielt, ist nicht zu leugnen. Auffallend ist der "zurückhaltende Ton", die offensichtlich mangelnde Bereitschaft, sich zu den streitgegenständlichen Mitteilungen des Beklagten ihm gegenüber konkret zu äußern. Vom zweiten bis zum fünften Absatz drückt er sich um eine unmißverständliche Aussage herum. |
| 3.6. | Genauer wird der Zeuge Schäfer da schon in einem Schreiben vom 23. Juli 2002 an die Vorstandsmitglieder des Schachklub Starnberg und mich. |
| Seite 5 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 08.01.2003 | |
| Im zweiten Absatz dieses Briefes ist zu lesen: | |
| "Ich weiß nicht, ob es ein Remisangebot gegeben hat oder nicht, ich war nicht Augenzeuge. Von Thomas Lochte hatte ich eine dementsprechende Information erhalten, weshalb einiges für diese Version sprach. Da es in den meisten Sportredaktionen aus Zeitgründen üblich ist, bei Wettkämpfen in anderen Sportarten der Meinung eines Schiedsrichters zu vertrauen, nahm ich die Information für bare Münze. Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, bestehen an diesem Sachverhalt aber Zweifel. Dass ich mich damals auf eine Seite geschlagen habe, war falsch. " | |
| Beweis: Schreiben von Matthias Schäfer vom 23. Juli 2002 in Kopie. | |
| 3.7. | Betrachten wir nun das Verhalten des Beklagten über einen längeren Zeitraum, so ist die Möglichkeit eines "Missverständnisses" alleine schon durch sein Verhalten mit Sicherheit ausgeschlossen. Die ersten Einlassungen des Beklagten leugneten nicht die Weitergabe der Falschinformation. |
| Im Anschluß an das Telefonat mit dem Zeugen Schäfer am 29.09.2002 (siehe Punkt 3.2.) rief ich den Beklagten an. Er bestritt nicht, die Falschinformation an den Zeugen Schäfer weitergegeben zu haben. Er beharrte in diesem Telefonat darauf, mit eigenen Augen gesehen zu haben, daß ich ein mir angebotenes Remis ausgeschlagenen habe. Nachdem ich ihm erklärte, daß ich den Vorfall nicht auf sich beruhenlassen könne, sondern eine Richtigstellung gegenüber der Zeitung sowie eine schriftliche Entschuldigung erwarte, sagte der Beklagte zu mir, ich "könne ihn mal" und hängte auf. | |
| Dies wurde in der Klage, Seite 3, Absatz 4 vorgetragen. Dem Vortrag wurde vom Beklagten bis heute nicht widersprochen. | |
| Der Vollständigkeit wegen möchte ich festhalten, daß wir über die Urheberschaft der Formulierung der Falschinformation nicht ausdrücklich gesprochen haben. Zu dieser Zeit vertraute ich noch dem Wort des Zeugen Schäfers und ging davon aus, daß auch die Formulierung vom Beklagten stammte. | |
| Hier vertrat der Beklagte erstmals mir gegenüber die Auffassung, daß eine vermeintliche Beobachtung eines Schiedsrich- | |
| Seite 6 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 08.01.2003 | |
| ters mehr Gewicht habe als die Realität. So, als ob es nie eine Richtigstellung durch Herrn Ostrowski und mir am 25.09.2001 gegeben hätte. | |
| Spricht so jemand, der ein "Missverständnis" mitverursacht hat? Falls ein Verständigungsfehler zwischen dem Beklagten und dem Zeugen Schäfer vorgelegen hätte, wäre dieser hier ohne große Mühe aus der Welt zu räumen gewesen. Die Handlungen des Beklagten ergeben kontinuierlich ein Bild, welches im krassen Gegensatz hierzu stehen. Ich erinnere an die zahlreichen Schlichtungsversuche innerhalb des Klubs, denen sich der Beklagte verweigerte (Siehe das Schreiben an dieses Gericht vom 05.09.2002, Seite 2, Punkt 4) und die zweimaligen Totalverweigerungen vor dem zuständigen Schlichtungsverfahren. Die Weigerung, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben liegt gleichfalls auf dieser Linie. | |
| Hätten wir es hier wirklich mit einem Mißverständnis zu tun, wäre es jederzeit, seit dem Erscheinen des verleumderischen Satzes, doch eine Selbstverständlichkeit gewesen, daß der Beklagte freundschaftlich auf die Beteiligten zugegangen wäre und man dieses "Missverständnis" gemeinsam aus der Welt geschafft hätte. Dies umsomehr, da wir uns nicht fremd waren, sondern langjährige Mitglieder im gleichen Verein. Anstattdessen erwiderte er meinen sich mehr und mehr verhärtenden Unwillen, seine zweifelhaften Handlungen hinzunehmen, mit hasserfüllten, wahrheitswidrigen Winkelzügen innerhalb und außerhalb des Klubs, wie sie mir in meinem ganzen Leben noch nicht untergekommen sind. | |
| Die Mär von einem "Missverständnis" ist eine Schutzbehauptung an die sich der Beklagte mühsam klammert, nachdem er Punkt für Punkt der Unwahrheit überführt wurde. | |
| 3.8. | Der Beklagte hielt es vor einem halben Jahr noch nicht für notwendig, sich hinter einer Schutzbehauptung zu verstecken. Noch am 12.07.2002 argumentierte er bei einer Vorstandssitzung des Schachclubs Starnberg folgendermaßen: |
| Seite 7 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 08.01.2003 | |
| "Aus seiner Sicht (des Beklagten d.A.) ist es für einen Verein nicht akzeptabel, dass Klagen gegen seine Funktionsträger erhoben werden, die bei Wettkämpfen vor Ort Entscheidungen zu treffen haben. Seine Äußerungen (des Beklagten d.A.) entsprachen seiner subjektiven Wahrnehmungen über das Ende der Partie von A. Chowanetz, die einem Schiedsrichter zugestanden werden müssen. " | |
| Beweis: Protokoll der Vorstandssitzung des Schachklub Starnberg vom 12.07.2002 | |
| Der Beklagte vertritt auch hier seine unter 3.7 beleuchtete Position, die einen Kommunikationsfehler ausschließt. | |
| Selbstverständlich können einem Schiedsrichter "subjektive Wahrnehmungen" zugestanden werden. Nach der Richtigstellung durch Herrn Ostrowski und mich können dem Schiedsrichter Lochte jedoch keine "subjektive Wahrnehmungen", zumindest des Spielausgangs Chowanetz/Ostrowski betreffend, mehr zugestanden werden. | |
| 3.9. | Noch in der Klagewerwiderung läßt der Beklagte auf Seite 1, Punkt 2 vortragen: |
| Bestritten wird, dass der Bekl. am Tage des Vergleichskampfes und nachdem (die Unterstreichung steht so im Schriftsatz d.A.) er über seine Fehlinterpretation aufgeklärt worden war, gegenüber dem Zeugen Schäfer oder gegenüber Dritten behauptet hat, "der Kl. habe im Rahmen des Vergleichskampfes trotz eines Remiesangebots seines Gegners auf der eigenen Niederlage bestanden". | |
| Dieses unterstrichene nachdem verstand ich im Zusammenhang so, daß der Beklagte ein "davor" nicht in Abrede stellte. | |
| 4.1. | Meinem Frage an den Zeugen Schäfer bei der Beweisaufnahme am 19.12.2002, ob er sich erinnere, daß der Beklagte Herrn Ewald als Zeugen anbot für die Behauptung, daß es ein Remisangebot gegeben habe. |
| beantwortete der Zeuge Schäfer mit einem klaren "Ja". | |
| Unser bisheriger Vortrag ist im vollen Umfang bestätigt worden. | |
| Auch hier nehme ich Bezug auf mein Schreiben an dieses Gericht vom 02.01.2003, insbesondere auf Punkt 1.8.4. | |
| Seite 8 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 08.01.2003 | |
| Zur Erinnerung gebe ich hier meinen Vortrag vom 17.11.2002 an das Gericht: Der Zeuge Schäfer war zugegen, als der Beklagte am 05.10.2001 auf meinen Vorhalt, er sage fortgesetzt die Unwahrheit, sich dazu hinreißen ließ, den ehemaligen Vorsitzenden Kurt Ewald als Zeugen zu benennen. Er behauptete, Kurt Ewald habe ebenfalls gesehen, daß ich trotz eines Remisangebots meines Gegners auf eine Niederlage bestand. Herr Ewald dementierte dies in einem kurz darauf geführten Telefonat mir gegenüber. Herr Matthias Schäfer bestätigte bereits am 24.10.2001 in den Redaktionsräumen des Starnberger Merkurs in Gegenwart des Chefredakteurs Müller-Wendland, daß er bei dem Vorfall zugegen war und sich daran erinnere. | |
| Einige Minuten später sagt der Zeuge Schäfer zum gleichen Thema ausweislich des Protokolls von Herrn Dr. Reiß auf Frage des Beklagten: | |
| "Das Beweisthema zu Ziffer 4 kann ich nicht bestätigen. Ich habe nur mitbekommen, dass zwischen Herrn Lochte und Herrn Chowanetz ein Disput wegen dieses Themas bestand." | |
| 4.2. | Aus dem Vernehmungsprotokoll der Polizei Starnberg las ich dem Zeugen Schäfer bei der Beweisaufnahme am 19.12.2002 folgende Aussage vor: |
| "Herr Müller-Wendlandt gab mir dann die Anweisung (am 25.10.2001 d.A.), eine Gegendarstellung zu verfassen. Zu einer Richtigstellung wären wir nicht verpflichtet, denn Herr Lochte beharrte weiterhin auf seiner Aussage, die kontrovers zu der von Herrn Chowanetz war." | |
| und fragte ihn, was er damit gemeint habe, daß die Aussage von Lochte kontrovers war zu meiner. | |
| Der Zeuge gab vor, sich nicht erinnern zu können. | |
| Ich zitiere die Aussage des Zeugen oben bei Punkt 3.1., die selbstverständlich hier auch ihre Gültigkeit hat: "Es ist seither viel Zeit vergangen. Er erinnere sich hieran nicht mehr deutlich. Wenn er die vorgehaltenen Aussage bei | |
| Seite 9 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 08.01.2003 | |
| der Polizei gemacht habe, so entspricht der Inhalt den Tatsachen. Der Zeitpunkt der Vernehmung lag zeitnah am beschriebenen Geschehen." | |
| Unser bisheriger Vortrag ist im vollen Umfang bestätigt worden. | |
| Auch hier nehme ich Bezug auf mein Schreiben an dieses Gericht vom 02.01.2003, insbesondere auf Punkt 1.8.5. | |
| Andreas Chowanetz | |
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