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Andreas M.A.Chowanetz
Dipl. Graphik-Designer Hirschanger 7 82319 Starnberg Fon: 08151 7443 43 Fax: 08151 7 9417 ISDN: 08151 911166 (Leonardo) http://chowanetz.andreas.bei.t-online.de E-Mail: chowanetz.andreas@t-online.de |
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| Amtsgericht Starnberg Otto-Gaßner-Straße 2 82319 Starnberg |
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| In Sachen Chowanetz / Lochte Aktenzeichen: 2C 1044/02 Starnberg, 02.01.2003 |
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| Den 1. Antrag vom 20.12.2002 | |||
| "Den mit diesem Rechtstreit befaßten Richter beim AG Starnberg, Herrn Dr. Reiß, lehne ich wegen Verletzung seiner Neutralitätspflicht ab." | |||
| begründe ich wie folgt: | |||
| 1.1. | Mit dem Beweisbeschluß des AG Starnberg vom 02.10.2002, Punkt 4, lädt Herr Dr. Reiß einen untauglichen Zeugen. | ||
| Zu diesen Punkt will Herr Dr. Reiß Herrn Dr. Gerhard Strecker hören. Dieser Zeuge wurde hierfür jedoch nicht angeboten. | |||
| 1.2. | In meinem Schreiben vom 17.11.2001 an das Gericht wies ich auf diesen Fehler hin und bot im zweiten Absatz hierfür den Zeugen Schäfer an. (In Wiederholung des Beweisangebotes, welches sich bereits in der Klage vom 07.06.2002, Seite 3 unten findet und da lautet: Am 05.10.2001 wiederholte der Beklagte in Gegenwart etlicher Schachspieler in den Klubräumen die wahrheitswidrige Behauptung, der Kläger hätte trotz eines Remisangebots seines Gegners auf der eigenen Niederlage bestanden. Diesmal verstieg er sich sogar dazu, den ehemaligen Vorsitzenden des Schachklubs, Herrn Kurt Ewald, als Zeugen zu benennen. Dieser dementierte freilich gegenüber dem Kläger, derartiges bestätigen zu können). | ||
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| Seite 2 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 02.01.2003 |
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| 1.3. | Daraufhin wurde der Zeuge Strecker ausgeladen, der Beweisbeschluß jedoch nicht dahingehend geändert, daß der Zeuge Schäfer zu Punkt 4 und sinngemäß zu 5 zu hören sei. Sinngemäß deshalb, da der Zeuge Schäfer als Beweis angeboten wurde, daß der Beklagte auch noch Ende Oktober (zeitlich weit über den Beweispunkt 4 hinausgehend d.A.), auf seiner Falschinformation beharrte. | ||
| 1.4. | Die ursprüngliche Ladung eines untauglichen Zeugen mutet beim ersten Anschein wie ein nachsehbarer Fehler an. Objektiv wäre dieser Fehler aber geeignet gewesen, den Beklagten zu begünstigen. Richten wir unsere Aufmerksamkeit auf die weitere Behandlung des 4. und 5. Beweispunktes durch Herrn Dr. Reiß während der Verhandlung am 19.12.2002 und im "dazugehöhrenden" Protokoll, so ist wie ein roter Faden, ich nenne es mal "ein Versuch des Auflösens" des 4. und 5. Beweispunktes zu erkennen. | ||
| Sobald feststeht, daß der Beklagte am 05.10.2001 und auch noch am 25.10.2001 an seiner Falschinformation festhielt, geht jeder Versuch, aus der bewußten Weitergabe einer Falschinformation am 25.09.2001 eine "bedauerlichen" Kommunikationsfehler zu konstruieren, ins Leere. | |||
| 1.5. | Herr Dr. Reiß erzeugte durch seine andauernde Ungeduld eine Atmosphäre, die, über den verständlichen Wunsch einer knappen und zielgerichtetet Prozeßführung weit hinausgehend, drängte. Mehrmals beklagte er sich über unnötig gestellte Fragen, ohne diese Beschwerde an einzelnen, angeblich unnötigen Fragen festzumachen. Dies führte dazu, daß die Befragung des Zeugen Schäfers in einigen wichtigen Fragen nicht abgeschlossen werden konnte. | ||
| 1.6. | Dr. Reiß beendete meine Fragen an die Zeugen durch Unterbrechungen wiederholt abrupt und verhinderte durch seinen drängenden Verhandlungsstil geschickt ein Fortführen der Befragung. (Substantivierter Vortrag hierzu u.a. unter den Punkten 1.8.4. und 1.12.2.) | ||
| 1.7. | Der Zweifel an der Neutralität des Dr. Reiß und die Befürchtung, daß ein von ihm gesprochenes Urteil sich nicht an den vorliegenden Indizien, Fakten und Beweisen ausrichtet, wird darüberhinaus auch durch das nunmehr vorliegende Protokoll vom 20.12.2002 verstärkt. Das Protokoll erweist sich in der Zusammenschau als tendenziös und spiegelt nicht korrekt den Inhalt der gemachten Aussagen wider. | ||
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| Seite 3 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 02.01.2003 |
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| 1.7.1. | Aussagen sind im Protokoll aus dem Zusammenhang gerissen. (Substantiierter Vortrag hierzu u.a. unter den Punkten 1.8.2. und 1.8.4.) | ||
| 1.7.2. | Wichtige Fragen bzw. dazugehöhrende Antworten wurden zugunsten des Beklagten verkürzt und verstümmelt. (Substantiierter Vortrag hierzu u.a. unter Punkten 1.8.2.) | ||
| 1.7.3. | Wichtige Fragen und dazugehöhrende Antworten fehlen ganz. (Substantiierter Vortrag hierzu u.a. unter Punkt 1.8.5 / 1.9. und 1.12.2.) | ||
| 1.7.4. | Nur am Rande sei erwähnt, daß die Antworten der Zeugen auf Fragen des Beklagten sowie des Beklagtenvertreters viel mehr Raum erhalten haben. Ausgezählt ergibt sich ein Verhältnis von 10:33 (in angefangenen, geschriebenen Zeilen) zugunsten des Beklagten. Dies erklärt sich nicht nur aus dem Umstand, daß Herr Dr. Reiß meine Befragung der Zeugen mehrmals abbrach, sondern auch damit, daß manche meiner Fragen bei der "Befragung durch den Beklagten" verstümmelt wiederzufinden sind. | ||
| (Substantiierter Vortrag hierzu u.a. unter Punkt 1.8.2.) | |||
| All dies begünstigt den Beklagten. | |||
| Hier folgen die von mir gestellten Fragen an den Zeugen Schäfer (die Fragen hatte ich auf einem Blatt vorbereitet und las sie hiervon der Reihe nach ab und machte einen Haken, nachdem ich sie dem Zeugen zur Kenntnis brachte. Dies erklärt, warum ich mich detailliert an den Inhalt und die Reihenfolge erinnere kann. Die Antworten und das Intervenieren von Herrn Dr. Reiß gebe ich aus dem Gedächtnis nach bestem Wissen und Gewissen wieder: | |||
| 1.8.1. | Dem Vorhalt, er, Schäfer, habe bei der Polizei zu Prottokoll gegeben, daß erst nachdem alle Partien beendet und er die gesamten Ergebnisse zusammengeschrieben hatte, Herr Lochte die falsche Information an ihn weitergab, folgte die Frage, was er hierzu sage, beantwortete der Zeuge dahingehend: | ||
| Es ist seither viel Zeit vergangen. Er erinnere sich hieran nicht mehr deutlich. Wenn er die vorgehaltenen Aussage bei der Polizei gemacht habe, so entspricht der Inhalt den Tatsachen. Der Zeitpunkt der Vernehmung lag zeitnah am beschriebenen Geschehen. | |||
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| Seite 4 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 02.01.2003 |
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| 1.8.2. | Dem Vorhalt, er, Schäfer, habe im vorhergehenden Prozeß (AZAC 38/02) vortragen lassen, er habe in dem von ihm verfaßten Artikel im "Starnberger Merkur" vom 24.09.2001 keine eigene Behauptung aufgestellt, sondern nur die Aussage des Herrn Lochte weitergegeben, der tatsächlich diese Behauptung aufgestellt hatte, beantwortete der Zeuge dahingehend: | ||
| Er sei in den Prozeß nicht involviert gewesen. Sein Anwalt habe ihn sporadisch unterrichtet. An den Vortrag könne er sich nicht erinnern. | |||
| Auf Nachfrage antwortete er: Diesem Vortrag habe er nicht widersprochen. | |||
| Wir erleben hier die Ungeheuerlichkeit, daß der Zeuge Schäfer in seinem eigenen Prozeß eine ihn verteidigende Behauptung aufstellen läßt, um sodann in einem anderen Verfahren den jetzigen Beklagten mit der entgegengesetzten Behauptung zum gleichen Sachverhalt "herauszuhauen". Dies alles geschieht ungerügt vor den Augen von Dr. Reiß. | |||
| Im Protokoll findet sich meine Befragung zu diesem Punkt nicht. Auf Seite vier, Mitte, des Protokolls des Herr Dr. Reiß stehen bei "Auf Frage des Beklagten" aus dem Zusammenhang gerissene Unsinnigkeiten. Es wird hier ganz offensichtlich der Versuch unternommen, die Aussagen Schäfers doch noch "unterzubringen" wenn auch an falscher Stelle und verstümmelt bis zur Unkenntlichkeit. Was hat z.B. ein Prozeß, den Herr Serini für den Merkur führte, mit der hier zu Verhandenden Sache zu tun? Nichts! Gegen den Merkur führte ich nicht Klage. Im Verfahren Chowanetz/ Schäfer (4 C 38/02) verteidigte Herr Serini den damals Beklagten Herrn Schäfer und dieser Prozeß ging Herrn Schäfer wohl etwas an. | |||
| 1.8.3. | Dem Vorhalt, er, Schäfer, habe bei der Polizei zu Protokoll gegeben, daß er zum gleichen Zeitpunkt noch an einem anderen Tisch spielte, bestätigte der Zeuge. | ||
| 1.8.4. | Die Frage, ob er sich erinnere, daß der Beklagte Herrn Ewald als Zeugen anbot für die Behauptung, daß es ein Remisangebot gegeben habe | ||
| beantwortete der Zeuge Schäfer mit einem klaren "Ja". | |||
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| Seite 5 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 02.01.2003 |
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| Bevor ich nun weiter fragen konnte, an was genau der Zeuge sich erinnere, unterbrach Herr Dr. Reiß meine Befragung, zog das Wort an sich und befragte den Zeugen nunmehr zum Beweispunkt 4 mit Suggestivfragen dahingehend, an was er sich in dem ganzen Drumherum des betreffenden Abends nicht mehr erinnere. Es wurde hier alles mögliche erörtert und Herr Dr. Reiß verlor sich in einem selbsterzeugten Nebelfeld, aus dem er mit der an den Beklagten gerichteten Bemerkung auftauchte, daß der Punkt günstig für ihn ausgegangen sei. (!?) | |||
| Das Naheliegende, nachzuhaken was der Zeuge mit seinem eindeutigen Ja kundtat, wurde nicht einmal ansatzweise versucht. | |||
| Es war mir nicht möglich in dieser Atmosphäre den Zeugen hierzu eingehend zu befragen. | |||
| Ich verweise hier auf mein Schreiben an das Gericht vom 31.10.2002, Seite 1, letzter Absatz unten und Seite 2, oben. Daß durch dieses "Ja" des Zeugen das Beharren des Beklagten auf seiner Falschinformation noch am 05.10.2001 bestätigt ist, liegt auf der Hand. | |||
| 1.8.5. | Aus dem Vernehmungsprotokoll der Polizei Starnberg las ich dem Zeugen Schäfer folgende Aussage vor: | ||
| "Herr Müller-Wendlandt gab mir dann die Anweisung (am 25.10.2001 d.A.), eine Gegendarstellung zu verfassen. Zu einer Richtigstellung wären wir nicht verpflichtet, denn Herr Lochte beharrte weiterhin auf seiner Aussage, die kontrovers zu der von Herrn Chowanetz war." | |||
| und fragte ihn, was er damit gemeint habe, daß die Aussage von Lochte kontrovers war zu meiner. | |||
| Der Zeuge gab vor, sich nicht erinnern zu können. | |||
| Dieser Punkt der Befragung findet sich nicht im Protokoll. | |||
| Soweit zu meinen Fragen. | |||
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| Seite 6 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 02.01.2003 |
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| 1.9. | Herr Dr. Reiß fragte den Zeugen Schäfer, ob er von anderer Seite denn dem Beklagten etwas von einem angebotenen Remi gehöhrt habe. Der Zeuge antwortete "Nein". | ||
| Diese Frage und Antwort befindet sich nicht im Protokoll. | |||
| 1.10. | Der von Herrn Dr. Reiß während der Verhandlung an mich gerichteten Zuruf, ich "sei nicht sein Freund", trägt nicht eben zur Stärkung meines Vertrauens in seine Objektivität bei. Diese durch nichts zu rechtfertigende Anpöbelung des Dr. Reiß war weder durch mich oder sonst etwas veranlaßt. | ||
| 1.11. | Gleichfalls verwundert der kumpelhafte Ton zwischen Herrn Dr. Heiß und dem Beklagtenvertreter, als Dr. Heiß bei der Betrachtung, ob es sich um einen Kommunikationsfehler handeln könnte, zu Letzteren bemerkte: "Jetzt sind wir ja fast auf dem Punkt". | ||
| Die vorliegenden Indizien, Fakten und Beweise lassen eine derartige Schlußfolgerung nur unter Mißachtung der Logik und der Lebenserfahrung zu und würden das Recht mit Füßen treten. | |||
| 1.12.1. | Die Vernehmung des Zeugen Ostrowski nimmt sich im Protokoll aus wie eine Ehrenerklärung für Herrn Lochte. Die Sätze "Herr Lochte hat sich persönlich bei mir entschuldigt" oder "Herr Lochte machte einen sachlichen Eindruck" oder "Der Artikel passte nicht zu dem Eindruck, den ich von Herrn Lochte hatte" stehen im Protokoll. Nicht aufgenommen ist die mehrmals klar zum Ausdruck gekommenen Empörung des Zeugen darüber, daß der Beklagte eben vor dem Hintergrund dieser Eindrücke anschließend dennoch die Falschinformation weitergab. | ||
| 1.12.2. | Herr Dr. Reiß befragte den Zeugen intensiv danach, ob ein Mißverständnis des Beklagten bezüglich eines Remis denkbar sei. Hier antwortete der Zeuge, mit "Nein". er führte weiter zutreffend aus, daß alle umstehenden meine Aufgabe des Spiels als seinen Sieg gewertet hätten. Außerdem sei es doch naheliegend, daß der Beklagte uns hätte fragen können, wie das Spiel denn ausgegangen sei. Dies habe er nicht getan. | ||
| Nichts hiervon findet sich im Protokoll. | |||
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| Seite 7 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 02.01.2003 |
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| 1.12.2. | Meine Frage an den Zeugen Ostrowski, ob er den Zeitungsartikel als Kleinigkeit sah, konnte der Zeuge nicht beantworten, da Herr Dr. Reiß hier unterbrach und an mich gerichtet für den Zeugen antwortete, er wisse selbst, daß dieser Artikel nicht schön ist. Er sei selber Sportler. | ||
| Natürlich besteht Einvernehmen darüber, daß eine Beurteilung des Zeugen hinsichtlich des Zeitungsartikels für die zu beweisenden Punkte des Beweisbeschlusses nichts beizutragen haben. | |||
| Die Frage war aber geeignet, den Vortrag des Beklagten vom 19.08.2002 Seite 1, Absatz a zu widerlegen. Ein Antwort hätte auch sicher das im Protokoll gezeichnete Bild des Zeugen Ostrowski zerstöhrt. | |||
| Die ebenfalls dem Beweisbeschluß nicht eben nahestehende Frage des Beklagten an den Zeugen, ob er dachte, daß der Zeitungsartikel von ihm, dem Beklagten geschrieben sei, wurde dagegen zugelassen, umfangreich erörtert und protokolliert. | |||
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2.
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Den 2. Antrag vom 20.12.2002 | ||
| "Den Zeugen Schäfer zu Punkt 4 und 5 des Beweisbeschlusses des AG Starnberg vom 02.10.2002 vollständig zu hören." | |||
| begründe ich wie folgt: | |||
| Wie oben detailliert ausgeführt, war es mir nicht möglich, den Zeugen Schäfer in Ruhe und ohne Unterbrechungen zu befragen. Ich möchte dies nachholen. | |||
| Eine zusätzliche Ladung des Herrn Rechtsanwalt Serini halte ich für notwendig, um abzuklären, inwieweit sich der Zeuge Schäfer einer Falschaussage schuldig gemacht hat. | |||
| Dieser Streit ist seit nunmehr fast einem Jahr bei diesem Gericht anhängig. Eine erneute Zeugeneinvernahme wird wohl nicht an Zeitmangel scheitern. | |||
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| Seite 8 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 02.01.2003 |
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| Abschließen möchte ich dieses Schreiben nicht, ohne meine Einstellung zu unserer Justiz zu erklären. Die nicht harmlosen Vorwürfe die mein obiger Vortrag gegen Dr. Reiß enthalten, verlangen dies. | |||
| In meinem Leben lernte ich unser Rechtswesen aus verschiedenen Lebensumständen heraus kennen. Immer widerfuhr mir Gerechtigkeit. Mein Vertrauen in das Funktionieren unserer Rechtsordnung ist so gefestigt, daß ich den Mut habe, mich gegen das hier beschriebene Handeln von Dr. Reiß mit Nachdruck zu wenden. | |||
| Andreas Chowanetz | |||
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