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AUSFERTIGUNG

Amtsgericht Starnberg
Dienstgebäude:
Otto-Gaßner-Str. 2, 82319 Starnberg
Tel.:08151/367-0 Fax: 08151/367-191

2 C 1044/02
AUSFERTIGUNG
Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Verhandlung des Amtsgerichts Starnberg vom
19.12.2002
Gegenwärtig:
Dr. Reiß
Richter am Amtsgericht
Das Prowkoll wurdegemäß §§ 159 Abs. 1 Satz 2, 160 a ZPO ohne
Zuziehung eines Urkundsbeamten aufgezeichnet.
in Sachen
Andreas Chowanetz, Hirschanger 7, 82319 Starnberg
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Klaus Berger u. Koll.,
Ungererstraße 58, 80805 München ,
Gz.: 259/01C02
gegen
Thomas Lochte, Traubinger Str. 33 D, 82327 Tutzing - Beklagter -
Prozessbevollmächtigte:
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Ullmann & Koll., Hauptstraße 1, 82319 Starnberg , Gz.: 00541/02 G/ah
wegen Unterlassung
erscheinen nach Aufruf der Sache:
1. F.d.Klagepartei: Der Kläger mit RAin Gutmann-Schäfer.
2. F.d.bekl.Partei: Der Beklagte mit RA Dr. Gehlert.
3. Die Zeugen Ostrowski und Schäfer.
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Die Zeugen wurden vorgerufen, zur Wahrheitsangabe ermahnt, auf die Möglichkeit der Beeidigung hingewiesen, eidesbelehrt, ferner von der Strafbarkeit einer Falschaussage in Kenntnis gesetzt und sodann vernommen wie folgt:
Zur Person:
Ostrowski Jan, 49 Jahre, Küchengehilfe, wohnhaft: Klausenweg 3 in Grafing.
Zur Sache:
Die hier anwesenden Parteien kenne ich von dem Schach-Vergleichskampf, der letztes Jahr stattfand. Der Herr Chowanetz war später noch einmal bei uns im Schach-Club in Ebersberg. Er suchte Zeugen. Ich habe ihm vorher schon angeboten, als Zeuge aufzutreten. Er suchte weitere Zeugen. Beeinflusst hat er mich nicht.
Ich habe gegen den Kläger gespielt. Ich habe gewonnen. Auf dem Formular, für das der Herr Lochte zuständig war, war ein Remis eingetragen. Ich sagte Herrn Lochte sinngemäß, dass das nicht stimmt. Er sagte, er hätte von anderen gehört, dass die Partie Remis ausgegangen sei. Ich sagte, das ist nicht richtig. Ich habe auch kein Remis angeboten. Ich sagte ihm, dass ich die Partie gewonnen habe. Herr Lochte entschuldigte sich und daraufhin wurde das Formular richtiggestellt.
Es war mein erstes Spiel für den Schach-Club. Ich wollte unbedingt gewinnen. Ich habe dem Herrn Chowanetz kein Remis angeboten. Es ist üblich, dass man ein Remis nicht durch Gesten anbietet, sondern ausdrücklich, indem man dies erwähnt.
Es war so, beim 36. oder 37. Zug, dass ich eine Matt-Stellung übersehen habe und einen falschen Zug machte. Ich habe dann über mich geschimpft. Ich sagte noch, dass ich irgendwann mit 2 Damen matt setzen werde. Ich habe zum Nachbartisch gegriffen und dort eine weitere Dame genommen, diese in der Hand gehalten und so den gerade genannten Spruch getan. Kurz darauf hat der Herr Chowanetz aufgegeben. Seine Stellung war hoffnungslos in Anbetracht der zwei Damen, die ich hatte. Auch der Chowanetz hat dem Herrn Lochte gegenüber gesagt, dass er verloren habe und dass er keine Chance auf Remis hatte.
Auf Frage der Klägervertreterin:
Das Gespräch mit Herrn Lochte fand wenige Minuten nach Beendigung
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des Spiels statt.
Auf Frage des Klägers:
Dieses Spiel war nicht das letzte.
Auf Frage des Beklagtenvertreters:
Es ist richtig, dass ich nach dem Spiel mit Herrn Chowanetz noch einige Blitzspiele gemacht habe. Der Herr Lochte hat sich bei mir persönlich entschuldigt. Herr Chowanetz stand dabei. Für mich war das erledigt. Herr Lochte machte einen sachlichen Eindruck. Der Herr Chowanetz hatte auch keine Remischance, weil ich ihm kein Remis angeboten habe. Außerdem hatte er gar keine Möglichkeit ein Remis aufgrund der Stellung zu erreichen.
Dem Zeugen wird die Anlage 3, Bl. 41 d.A., vorgehalten.
Ja, das ist ein Schreiben von mir. Ich bin davon ausgegangen, dass der Herr Lochte selbst den Zeitungsartikel geschrieben hat, so wie z.B. unser Spielleiter in der Ebersberger Zeitung die Berichte schreibt. Der Artikel passte nicht zu dem Eindruck, den ich von Herrn Lochte hatte. Ich habe zu irgendeinem Zeitpunkt den Herrn Chowanetz darauf angesprochen. Er sagte, dass ein Journalist den Bericht geschrieben hat, auf der Grundlage von Angaben des Herrn Lochte.
Wir wurden nicht gefragt, ob Remis gespielt wurde, beim Spiel oder unmittelbar nach dem Spiel. Das war erst später.
Kein Antrag auf Vereidigung.
Es ergeht
B e s c h l u s s
Der Zeuge bleibt unvereidigt.
Zur Person:
Schäfer Matthias, 22 Jahre alt, Volontär beim Münchner Merkus, wohnhaft: Lindenmoosweg 27, 82327 Traubing.
Zur Sache:
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Den Bericht vom 24.9.2001 habe ich geschrieben. Der Herr Lochte hat mir bei dem Vergleichskampf, bei dem ich mitgespielt habe, mitgeteilt, dass es ein Remisangebot gegeben haben soll bei der Partie Chowanetz. Dabei soll es sich um ein Remisangebot des Gegners gehandelt haben. Genau kann ich mich heute an diesen Abend nicht mehr erinnern. Ich weiß deshalb aus der Erinnerung nicht mehr, ob er gesagt hat "soll" oder "ist". Was ich bei der Polizei gesagt habe, das ist richtig. Das Gespräch mit Herrn Lochte fand statt, als Herr Chowanetz und der Gegenspieler ihre Partie beendet hatten. Wieviel später das war, das weiß ich nicht.
Auf Frage des Klägers:
Wenn ich bei meiner Vernehmung bei der Polizei gesagt habe, dass dieses Gespräch zu einem Zeitpunkt stattfand, als alle Partien bereits gespielt waren, so ist das richtig.
Ich habe noch gespielt, als Herr Chowanetz die Partie beendet hatte.
Auf Frage des Beklagten:
Einen Kommunikationsfehler kann ich nicht ausschließen. Ich habe die ganze Sache so aufgefasst, wie ich es im Bericht niedergeschrieben habe. Vom Wortlaut her ist es unwahrscheinlich, dass der Herr Lochte mir das so gesagt hat. Herr Serini hat den Prozess für den Merkur geführt. Ich war nicht richtig involviert. Ich war überrascht, dass die Formulierung dann so gelaufen ist wie es in dem Schriftrsatz vom 19.2.2002 (Bl. 36 d.A. oben) steht. So war es jedenfalls nicht mit dem Anwalt abgesprochen.
Das Beweisthema zu Ziffer 4 kann ich nicht bestätigen. Ich habe nur mitbekommen, dass zwischen Herrn Lochte und Herrn Chowanetz ein Disput wegen dieses Themas bestand.
Auf Frage des Klägers:
Richtig ist, dass Herr Lochte Herrn Eberl als Zeugen benannt hat für die Behauptung, dass es ein Remisangebot gegeben haben soll.
Kein Antrag auf Vereidigung.
Es ergeht
B e s c h 1 u s s
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Der Zeuge bleibt unvereidig.
Der Zeuge Ostrowski wird nochmals vernommen.
Das Gespräch mit Herrn Lochte fand einige Minuten nach der Beendigung der Partie statt.
Ich bin mir zu 99 % sicher, dass das Gespräch mit Herrn Lochte zu einem Zeitpunkt stattfand, als dieser noch spielte. Ich bin mit dem Kläger nicht befreundet.
Kein Antrag auf Vereidigung.
Es ergeht
B e s c h l u s s
Der Zeuge bleibt unvereidigt.
Der Herr Schäfer wird erneut zur Frage der Klägervertreterin vernommen
Ich duze mich mit den Parteien und spiele mit ihnen Schach.
Kein Antrag auf Vereidigung. Es ergeht
B e s c h l u s s
Der Zeuge bleibt weiterhin unvereidigt.
Es ergeht
B e s c h l u s s
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf
Donnerstag, 16.1.2003, 8.30 Uhr, Sitzungssaal 132/1.
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Dr. Reiß
Richter am Amtsgericht
Das Protokoll wurde mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig gemäß
§ 160 a Abs. 1 und 2 ZPO aufgezeichnet und nach der Sitzung
hergestellt.
Die vorläufige Tonaufzeichnung des Protolmlis wird bei der
Geschäftsstelle dass Amtsgerichts Starnberg nach Mitteilung der
Abschriften an die Parteien einen Monat
aufbewahrt.(§ 160 a
Abs. 3 Zif. 1 ZPO).
Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger:
Starnberg, den 20.12.2002.2002
Mengucci, JAng.
Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift


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