"FREIE" BEWEISWÜRDIGUNG DOKUMENTENVERZEICHNIS

Datum:05.11.02
Von: Berger Schmücker Gutmann Rechtsanwälte <klausbe@debitel.net>
An: < chowanetz.andreas@t-online.de>
Herrn
Andreas Chowanetz
Hirschanger 7
82319 Starnberg
05.11.2002 259/01C02
PER FAX
@NUMMER 08151/79417 B-re
Sehr geehrter Herr Chowanetz
ich habe Ihr Schreiben vom 31.10.02 gelesen.
Eine Berichtigung des Beweisbeschlusses ist nicht erforderlich.

Für das Ergebnis der Beweisaufnahme kommt es nicht auf den Inhalt des Beschlusses an, sondern auf den Inhalt der Zeugenaussagen.

Außerdem wird der Zeuge Schäfer ohnehin geladen und kann deshalb selbstverständlich im Beweistermin auch befragt werden, wann und wie oft der Beklagte auf der fraglichen falschen Sachdarstellung beharrt hat oder diese wiederholt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Berger
Rechtsanwalt


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