"FREIE" BEWEISWÜRDIGUNG DOKUMENTENVERZEICHNIS

Andreas M.A.Chowanetz
Dipl. Graphik-Designer
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Herrn
Klaus Berger
Rechtsanwalt
Ungererstraße 58
München
259/001C02
Chowanetz / Lochte
Beweisbeschluß des AG Starnberg vom 02.10.2002
Starnberg,31.10.2002
Sehr geehrter Herr Berger,
der guten Ordnung halber sende ich Ihnen beiliegend mein Schreiben an das AG Starnberg, vom 18.09.2002 in Kopie.
I.
Zum Beweisbeschluß des AG Starnberg vom 02.10.2002 ist folgendes anzumerken:
zu. I. 4
Dr. Strecker wurde von mir als Zeuge für den Umstand angeboten,daß der Beklagte sich zahlreichen internen Schlichtungsversuchen verweigerte. Dr. Strecker wurde von mir nicht als Zeuge dafür angeboten, daß der Beklagte auch am 05.10.2001 im Beisein mehrerer Spieler vor einem Schachtunier wiederholt habe, daß ich am 21.09.2001 auf ein Remisangebot meines Gegenspielers Ostrowski auf einer Niederlage bestand. An dem Abend des 05.10.2001 war Dr. Strecker zwar anwesend, jedoch bei dem hier geschilderten Vorfall nicht zugegen.
Dr. Strecker wurde von mir als Zeuge für den Umstand angeboten,daß der Beklagte sich zahlreichen internen Schlichtungsversuchen verweigerte. Dr. Strecker wurde von mir nicht als Zeuge dafür angeboten, daß der Beklagte auch am 05.10.2001 im Beisein mehrerer Spieler vor einem Schachtunier wiederholt habe, daß ich am 21.09.2001 auf ein Remisangebot meines Gegenspielers Ostrowski auf einer Niederlage bestand. An dem Abend des 05.10.2001 war Dr. Strecker zwar anwesend, jedoch bei dem hier geschilderten Vorfall nicht zugegen.
Für den hier zu beweisenden Vorfall bot ich Herrn Matthias Schäfer als Zeugen. Er war zugegen, als der Beklagte am 05.10.2001 auf meinen Vorhalt, er sage fortgesetzt die Unwahrheit, sich dazu hinreißen ließ, den ehemaligen Vorsitzenden Kurt Ewald als Zeugen zu benennen. Er behauptete, Kurt Ewald habe ebenfalls gesehen, daß ich trotz eines Remisangebots meines Gegners auf eine Niederlage bestand. Herr Ewald dementierte dies in einem kurz darauf geführten Telefonat mir gegenüber. Herr Matthias Schäfer bestätigte am 24.10.2001 in den Redaktionsräumen des Starnberger Merkurs in Gegenwart des

Seite 2 des Schreibens von Andreas Chowanetz vom 31.10.2002
Chefredakteurs Müller-Wendland, daß er bei dem Vorfall zugegen war und sich daran erinnere.
Zu I . 5
Warum soll Dr. Strecker dahingehend als Zeuge vernommen werden, daß der Beklagte auch anschließend bei einem Schlichtungsgespräch zwischen dem 15.10. und 18.10 behauptet habe, ich habe ein Remisangebot meines Gegenspielers Ostrowski ausgeschlagen? Ich weiß nicht, was der Beklagte gegenüber Dr. Strecker gesagt hat. Ich habe Herrn Dr. Strecker hierfür auch nicht als Zeuge angeboten.
Daß der Beklagte noch in der zweiten Oktoberhälfte auf seine Falschinformation bestand ergibt sich eindeutig aus der Vernehmung des Matthias Schäfers durch die Polizei am 27.11.2001. Er gab hier zu Protokoll: "Herr Müller-Wendlandt gab mir dann die Anweisung (am 25.10.2001), eine Gegendarstellung zu verfassen. Zu einer Richtigstellung wären wir nicht verpflichtet, denn Herr Lochte beharrte weiterhin auf seiner Aussage, die kontrovers zu der von Herrn Chowanetz war."
Dies und den Zeugen Schäfer bot ich hierzu als Beweis an.
II.
Können Sie darauf hinwirken, daß der Beweisbeschluß entsprechend unserer Beweisangeboten ergänzt, bzw. korrigiert wird?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Chowanetz


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