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AUSFERTIGUNG

Amtsgericht Starnberg
82319 Starnberg, Otto-Gaßner-Str. 2
Tel.: 08151/367-0   Durchwahl: -132
Fax.  08151/367- 191

Geschäftsnummer: 2 C 1044/02
Beschluss
des Amtsgerichts Starnberg -
in Sachen
Andreas Chowanetz, Hirschanger 7, 82319 Starnberg
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Klaus Berger u. Koll.,
Ungererstraße 58, 80805 München ,
Gz.: 259/01C02
gegen
Thomas Lochte, Traubinger Str. 33 D, 82327 Tutzing - Beklagter -
Prozessbevollmächtigte:
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Ullmann & Koll., Hauptstraße 1, 82319 Starnberg , Gz.: 00541/02 G/ah
wegen Unterlassung
vom 2.10.2002 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12.9.2002:
Beweisbeschluss:
I. Zur Behauptung des Klägers, dass
1. es anläßlich des Vergleichskampfes zwischen dem Schachklub Starnberg und dem Schachklub Ebersberg-Grafing am 21.9.2001 kurz vor 22.00 Uhr im Beisein des Beklagten kein Remisangebot seines Gegenspielers Ostrowski gegeben habe,
2. und dies dem Beklagten im Anschluss daran in einem Nebenraum von ihm und von seinem Gegenspieler mitgeteilt
Konto Gerichtszahlstelle Starnberg 430 02 8232
Kreissparkasse München Starnberg (BLZ 702 501 50)


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worden sei,
3. der Beklagte jedoch anschließend nach dieser Richtigstellung gegenüber Herrn Schäfer gesagt habe, dass er ein Remisangebot seines Gegenspielers Ostrowski ausgeschlagen habe,
4. der Beklagte auch am 5.10.2001 im Beisein mehrerer Spieler vor einem Schachturnier wiederholt habe, dass er am 21.9.2001 auf ein Remisangebot seines Gegenspielers Ostrowski auf einer Niederlage bestanden habe,
5. der Beklagte auch anschließend bei einem Schlichtungsgespräch zwischen dem 15.10. und 18.10.2001 behauptet. habe, er habe ein Remisangebot seines Gegenspielers Ostrowski ausgeschlagen,
wird Beweis erhoben durch Einvernahme der Zeugen
Jan Ostrowski,
Klausenweg 3,
85557 Grafing zu I. 1, u. 2.,
Matthias Schäfer,
Lindenmoosweg 27,
32327 Tutzing zu I. 3, u. 4.,
Dr. Gerhard Strecker,
Wurzelseppstr. 23,
82049 Pullach zu I. 4, u. 5.,
II. Terming zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme wird bestimmt auf
Donnerstag, 19.12.2002, 10.30 Uhr,   132 /I
gez. Dr. Reiß
Richter am Amtsgericht


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