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AUSFERTIGUNG

Amtsgericht Starnberg
82319 Starnberg, Otto-Gaßner-Str. 2
Tel.: 08151/367-0   Durchwahl: -132
Fax.  08151/367- 191

2 C 1044/02
AUSFERTIGUNG
Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Verhandlung des Amtsgerichts Starnberg vom
12.9.2002
Gegenwärtig:
Dr. Reiß
Richter am Amtsgericht
Das Prowkoll wurdegemäß §§ 159 Abs. 1 Satz 2, 160 a ZPO ohne
Zuziehung eines Urkundsbeamten aufgezeichnet.
in Sachen
Andreas Chowanetz, Hirschanger 7, 82319 Starnberg
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Klaus Berger u. Koll.,
Ungererstraße 58, 80805 München ,
Gz.: 259/01C02
gegen
Thomas Lochte, Traubinger Str. 33 D, 82327 Tutzing - Beklagter -
Prozessbevollmächtigte:
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Ullmann & Koll., Hauptstraße 1, 82319 Starnberg , Gz.: 00541/02 G/ah
wegen Unterlassung
erscheinen nach Aufruf der Sache:
1. F.d.Klagepartei: Der Kläger mit RA Schmücker.
2. F.d.bekl.Partei: Der Beklagte mit RA Dr. Gehlert.
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Eine vergleichsweise Regelung ist nicht möglich.
Klägervertreter stellt Antrag aus dem Schriftsatz vom 11.6.2002 in Verbindung mit dem Schriftsatz vom 23.7.2002 und dem Hilfsantrag vom 5.9.2002.
Beklagtenvertreter beantragt Klageabweisung gemäß Schriftsatz vom 19.8.2002.
Beklagtenvertreter erhält, Abschriften des Schriftsatzes vom 5.9.2002 und bittet um Schriftsatzfrist.
Es ergeht
B e s c h 1 u s s
1.   Auf Antrag des Beklagtenvertreters kann sich dieser zum Schriftsatz vom 5.9.2002 bis zum 26.9.2002 äußern.
2.   Termin zur Verkündwig einer Entscheidung wird bestimmt auf
Mittwoch, 2.10.2002, 8.30 Uhr, Zimmer 118/1.
Dr. Reiß
Richter am Amtsgericht
Das Protokoll wurde mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig gemäß
§ 160 a Abs. 1 und 2 ZPO aufgezeichnet und nach der Sitzung
hergestellt.
Die vorläufige Tonaufzeichnung des Protolmlis wird bei der
Geschäftsstelle dass Amtsgerichts Starnberg nach Mitteilung der
Abschriften an die Parteien einen Monat
aufbewahrt.(§ 160 a
Abs. 3 Zif. 1 ZPO).
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Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger:
Starnberg, den 13.9.2002
Mengucci, JAng.
Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift


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