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Zeugnis über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
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| In dem auf Antrag des/der Herrn Andreas Chowanetz, Dipl.Graphik-Designer, Hirschanger 7, 82319 Starnberg | ||
| Verfahrensbevollmächtigten: Rechtsanwalt Berger Schmücker, Ungererstr. 58, 80805 München | ||
| vom 14.1.2002 eingeleiteten Schlichtungsverfahren | ||
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zwischen
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| Herrn Andreas Chowanetz, Hirschanger 7, 82319 Starnberg LG Bezirk München II |
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- Antragsteller -
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und
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| Herrn Thomas Lochte, Wittelsbacherstr. 2, 82319 Starnberg LG Bezirk München II |
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- Antragsgegner -
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| wird hiermit gern. Art 4 BaySchlG dem Antragsteller zur Vorlage beim Prozessgericht die | ||
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Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches bescheinigt.
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| Begründung: | ||
| Die Einigung im Schlichtungstermin war nicht erzielbar, Art. 4 Abs. 1, Satz 1 BaySchlG | ||
| Der Gegner ist weder zu dem ersten Schlichtungstermin am 14.3.2002 erschienen und hat sich zwei Tage vorher telephonisch gemeldet mit der Mitteilung, dass er eventuell nicht erscheinen wird. | ||
| Der Gegner ist auch nicht zum zweiten Schlichtungstermin am 30.4.2002 erschienen, zu diesem Termin wurde er persönlich per Einschreiben - Rückschein geladen und ist nicht erschienen. Er hat sich auch nicht innerhalb der nächsten vierzehn Tage nach dem Termin für sein Fernbleiben entschuldigt. | ||
| Darstellung des vorgetragenen Streitgegenstandes: | ||
| Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vom 1.4.1.2002. Der gem. Art. 13, 14 BaySchlG eingeforderte Kostenvorschuss wurde fristgerecht bezahlt. Das Schlichtungsverfahren wurde am 14.5.2002 beendet. | ||
| Margot Hölzl, Schlichterin, Rechtsanwältin, Wankstr. 2, 82319 Starnberg | ||
| Starnberg, den 14.5.2002 | ||
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