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 Zeugnis über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
In dem auf Antrag des/der Herrn Andreas Chowanetz, Dipl.Graphik-Designer, Hirschanger 7, 82319 Starnberg
Verfahrensbevollmächtigten: Rechtsanwalt Berger Schmücker, Ungererstr. 58, 80805 München
vom 14.1.2002 eingeleiteten Schlichtungsverfahren
zwischen
Herrn Andreas Chowanetz, Hirschanger 7, 82319 Starnberg
LG Bezirk München II
- Antragsteller -
und
Herrn Thomas Lochte, Wittelsbacherstr. 2, 82319 Starnberg
LG Bezirk München II
- Antragsgegner -
wird hiermit gern. Art 4 BaySchlG dem Antragsteller zur Vorlage beim Prozessgericht die
Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches bescheinigt.
Begründung:
Die Einigung im Schlichtungstermin war nicht erzielbar, Art. 4 Abs. 1, Satz 1 BaySchlG
Der Gegner ist weder zu dem ersten Schlichtungstermin am 14.3.2002 erschienen und hat sich zwei Tage vorher telephonisch gemeldet mit der Mitteilung, dass er eventuell nicht erscheinen wird.
Der Gegner ist auch nicht zum zweiten Schlichtungstermin am 30.4.2002 erschienen, zu diesem Termin wurde er persönlich per Einschreiben - Rückschein geladen und ist nicht erschienen. Er hat sich auch nicht innerhalb der nächsten vierzehn Tage nach dem Termin für sein Fernbleiben entschuldigt.
Darstellung des vorgetragenen Streitgegenstandes:
Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vom 1.4.1.2002. Der gem. Art. 13, 14 BaySchlG eingeforderte Kostenvorschuss wurde fristgerecht bezahlt. Das Schlichtungsverfahren wurde am 14.5.2002 beendet.
Margot Hölzl, Schlichterin, Rechtsanwältin, Wankstr. 2, 82319 Starnberg
Starnberg, den 14.5.2002


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