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Abschrift
BERGER - SCHMÜCKER
RECHTSANWÄLTE
RAe KLAUS BERGER - ROLF SCHMÜCKER KLAUS BERGER
UNGERERSTRASSE 58 - 80805 MÜNCHEN RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Herrn ROLF SCHMÜCKER
Matthias Schäfer RECHTSANWALT
Lindemoosweg 27
MONIKA GUTMANN
82327 Traubing RECHTSANWÄLTIN
TELEFON 089 - 365003
TELEFAX 089 - 3618356
www. RA - KLAUS BERGER - de
28.11.2001
B-re
Chowanetz/Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
unter Vorlage einer Vollmacht zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn Andreas Chowanetz an.
Am 24.9.2001 erschien im Starnberger Merkur ein von Ihnen verfaßter Artikel über einen Schachvergleichskampf Starnberg/Ebersberg/Grafing.
In diesem Artikel findet sich der Satz "Den kuriosen Höhepunkt des Abends setzte Andreas Chowanetz (Brett 12), der trotz eines Remisangebots seines Gegners auf die eigene Niederlage bestand".
Dieser Satz enthält nicht nur einen grammatikalischen Fehler, sondern vor allem eine unzutreffende Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, meinen Mandanten in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen.
Obwohl Ihnen mein Mandant nachgewiesen hat, daß die von Ihnen verbreitete Behauptung falsch ist, haben Sie weder in angemessener Form reagiert - also sich etwa bei meinem Mandanten entschuldigt - noch haben Sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Behauptung richtig zu stellen. In Ihrem weiteren Artikel haben Sie vielmehr darüber hinaus meinen Mandanten in die Nähe eines anderen Clubmitgliedes gebracht, dessen Streitigkeiten mit der Clubführung, um es hier höflich und neutral auszudrücken, eher absonderlich sind und die mit der Auseinandersetzung, um die es
POSTBANK MÜNCHEN KONTO 226666-800 - BLZ 70010080 SPARKASSE VILSBIBURG KONTO 3052060 BLZ 74350000

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hier geht, in keiner Weise vergleichbar sind.
Aufgrund Ihrer Uneinsichtigkeit sah sich mein Mandant bereits veranlaßt, gegen Sie Strafanzeige zu erstatten. Unabhängig davon sind Sie auch zivilrechtlich verpflichtet, sich gegenüber meinem Mandanten zu verpflichten, es in Zukunft zu unterlassen, die fragliche Behauptung nochmals aufzustellen und/oder zu verbreiten.
Weiter sind Sie verpflichtet, den meinem Mandanten entstandenen Schaden zu ersetzen, da Sie die ehrverletzende Tatsache leichtfertig schuldhaft verbreitet haben.
Ich fordere Sie deshalb auf, die beigefügte Erklärung umgehend rechtsverbindlich unterzeichnet an mich zurückzusenden. Sollte die Erklärung nicht bis spätestens
6. Dezember 01
hier eingegangen sein, gehe ich davon aus, daß mein Mandant Klageauftrag erteilen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt  Anlagen:

Abschrift
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
Herr Matthias Schäfer, Lindemoosweg 27, 82327 Traubing
verpflichtet sich gegenüber
Herrn Andreas Chowanetz, Hirschanger 7, 82319 Starnberg,
es bei Meidung einer Vertragsstrafe von DM 5.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhanges zu unterlassen, die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, Herr Chowanetz habe im Rahmen eines Schachvergleichskampfes trotz eines Remisangebots seines Gegners auf die eigene Niederlage bestanden.
Herr Schäfer verpflichtet sich weiter, den Herrn Chowanetz durch die Verbreitung dieser unwahren Behauptung entstandenen Schaden zu ersetzen, hier wiederum insbesondere die Herrn Chowanetz in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung.
Traubing, den............................
Matthias Schäfer


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