"FREIE" BEWEISWÜRDIGUNG DOKUMENTENVERZEICHNIS

Liebe Vorstandskollegen,
wir bitten um Erweiterung der morgigen Tagesordnung um die nachfolgenden Punkte und Anträge, da eine Beschränkung allein auf den Brief von Herrn Winkler aufgrund der gestern bereits an alle Mitglieder versandten Tagesordnung zur Mitgliederversammlung sowie der jüngsten Anträge von Herrn Lochten nicht sachdienlich ist:
1. Änderung und Neubekanntgabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am 22.02.2005
Nach T-Nr. 8 Nr. 1 der Satzung des Schachclubs Starnberg (Sc-Satzung) obliegt es dem Vorstand (siehe T-Nr. 7 der Sc-Satzung) die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung aufzustellen. Die o.g. Tagesordnung wurde nicht vom Vorstand beschlossen und der Zeitraum zwischen der Bekanntgabe per E-Mail am 07.02.2005 nach 17:00 Uhr sowie dem Versand der Einladungsbriefe an alle Mitglieder (Zugang am 08.02.2005) ließ auch keinen Raum für eine entsprechende Abstimmung. Daher ist diese Tagesordnung nicht ordnungsgemäß aufgestellt worden und folglich ungültig.
Sie muss somit neu aufgestellt und den Mitgliedern bekannt gegeben werden. Für die Neuaufstellung wird folgende Änderung vorgeschlagen:
Tagesordnungspunkt 10 ist ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Dieser Punkt ist kein Tagesordnungspunkt des Vorstandes, sondern stammt aus einem Antrag zur Hauptversammlung. Er gehört damit zu Nr. 11 der Tagesordnung und muss keine gesonderte Erwähnung finden.
2. Abgabe einer Stellungnahme des Vorstandes im Rahmen der Mitgliederversammlung am 22.02.2005 zum Antrag von Herrn Lochte bzgl. "Ausschluss des Mitgliedes Herrn Andreas Chowanetz"
Folgender Text wird zur Beratung vorgeschlagen:
"Die verlesene Antragsbegründung von Herrn Lochte bezieht sich auf Vorgänge, die mit einer Friedensvereinbarung zwischen dem Vorstand und den drei damals Streitbeteiligten abgeschlossen wurden. Dieser Teil der Antragsbegründung ist ein Verstoß gegen diese Friedensvereinbarung.
Zudem stellt der Vorstand fest, dass hier von Herrn Lochte eine falsche Behauptung aufgestellt wird. Richtig ist, dass nicht Herr Chowanetz, sondern alleinig Herr Lochte sich damals vielfältigen vereinsinternen Schlichtungsversuchen widersetzte.
Weiter stellt der Vorstand fest, dass Herr Schäfer gegenüber Herrn Chowanetz im Dezember 2004 eine ehrenrührige Behauptung aufgestellt hat, für die er sich entsprechend eines Vorstandsbeschlusses bei Herrn Chowanetz im Januar 2005 entschuldigt hat. Auf diese Behauptung hatte Herr Chowanetz im Dezember 2004 mit der Bitte um Richtigstellung und Unterlassung gegenüber Herrn Schäfer reagiert."
Begründung:
a) Es wird in der Antragsbegründung auf Vorgänge Bezug genommen, die bereits mit der ebenfalls angesprochenen Friedenserklärung vom Februar 2004 zwischen den Beteiligten abgeschlossen wurden. Der Vorstand ist nicht nur für die Schlichtung von Streitigkeiten zuständig, sondern auch für die Einhaltung der Schlichtungsvereinbarungen. Deswegen muss der Vorstand den versammelten Mitgliedern gegenüber deutlich machen, dass die hier zitierten Vorgänge nicht mehr als Antragsbegründung tauglich sind.
b) Es werden in der Antragsbegründung von Herrn Lochte Ursache und Wirkung in missverständlicher Weise vertauscht. Herr Schäfer hatte im Dezember 2004 eine ehrenrührige Behauptung über Herrn Chowanetz aufgestellt, auf die dieser mit der Bitte um Richtigstellung und Unterlassung reagierte. Nach Abstimmung über diesen Vorgang im Vorstand hat sich Herr Schäfer bei Herrn Chowanetz entschuldigt. Zur Vervollständigung des Antrags von Herrn Lochte muss dies den versammelten Mitgliedern bekannt gemacht werden.
3.

Aufnahme einer Richtigstellung von Frau Richter zu Antrag 2 von Herrn Lochte in das Sitzungsprotokoll der Vorstandsitzung.

4. Klärung der rechtlichen Hintergründe von Antrag 3 von Herrn Lochte
Laut Protokoll der Sitzung vom 30.11.2004 hat sich Herr Chowanetz bei der betreffenden Abstimmung enthalten. Auf der Sitzung vom 18.01.2005 hat Herr Chowanetz unter Top 8 Spiegelstrich 3 mitgestimmt (vgl. Protokoll vom 20.01.2005).
Ergebnisabhängig sollte ggf. eine Neuabstimmung oder eine entsprechende Zurückweisung des Antrages durch den Vorstand erfolgen.
5. Klärung der Frage von Frau Richter, wer die Vorstandsinterna zu den vergangenen Vorstandssitzungen an Herrn Winkler und offenkundig auch an Herrn Lochte weitergegeben hat. Ggf. sollte die Aufforderung ergehen, derartiges in Zukunft zu unterlassen.
6.

Klärung der Fragen, ob

Herr Schäfer am 22.02.2005 wie angekündigt zurücktritt und

wer als Nachfolgekandidat für Herrn Schäfer vorgeschlagen werden wird.
Gezeichnet
Herr von Saldern
Herr Chowanetz
Frau Richter


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