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Antrag von Matthias Schäfer für die Vorstandssitzung des SC Starnberg am 18.01.05 :
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"Der Vorstand möge beschließen, das Versenden von zwei Unterlassungserklärungen von Herrn Andreas Chowanetz an mich im Dezember 2004 zu missbilligen und Herrn Chowanetz nach Punkt 8.7.c) der Vereinssatzung einen Verweis zu erteilen. Da gegen Herrn Chowanetz wegen seines Verhaltens schon einmal die Sanktion der Missbilligung erteilt wurde, möge der Vorstand bei einem weiteren derartigen Verstoß von Herrn Chowanetz den Vereinsausschluss prüfen." |
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Begründung: |
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Durch seine Unterlassungserklärungen hat mich Herr Chowanetz unter Androhung von Strafgeld in Höhe von 5000 Euro genötigt. Für Nötigung darf im SC Starnberg kein Platz sein, sie muss daher entschieden sanktioniert werden! Zudem hat Herr Chowanetz nach meiner Auffassung gegen eine Erklärung vom 4.12.03 verstoßen, in der der Vorstand die Beteiligten der Rechtsstreitigkeiten (Hr. Chowanetz/Hr. Lochte/Hr. Schäfer) zu einem angemessenen Verhalten verpflichtet hat. In Punkt 4 heißt es dort, dass alle Rechtsstreitigkeiten mit dem Vorstand besprochen werden und Mitglieder Bereitschaft zeigen sollen, diese Möglichkeit vor einem Gerichtsverfahren voll und ganz auszuschöpfen. Herr Chowanetz hat sich aber bei der Meinungsverschiedenheit um die Werbungskosten für den Starnberger Schachtreff nicht an den Vorstand gewandt, sondern mir mit einer Vertragsstrafe von 5000 Euro gedroht. Damit hat er seine Bereitschaft eindeutig gezeigt, ein Rechtsverfahren einzuleiten - ohne den Vorstand um Schlichtungsversuche zu bitten. |
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Der Vorstand hat Herrn Chowanetz bereits in einer Erklärung vom September 2002 eine Missbilligung wegen mangelnder Schlichtungsbereitschaft im Rechtsverfahren gegen Herrn Lochte erteilt. Das heißt: Herr Chowanetz hat erneut gegen die Prinzipien des Vereins gehandelt. Sein Verhalten muss daher härter sanktioniert werden als beim ersten Verstoß - auch unter dem Hintergrund, dass durch die Rechtsstreitigkeiten und deren Folgen für den Verein offenbar kein Umdenken bei Herrn Chowanetz stattgefunden hat. |
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Sollte Herr Chowanetz trotz einer erneuten Missbilligung weiterhin gegen die guten Sitten des Vereinslebens verstoßen, muss der Vorstand über einen Ausschluss nachdenken. Ansonsten wären die vereinsintemen Sanktionierungen entwertet und hätten keinerlei pädagogische Wirkung. |
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