"FREIE" BEWEISWÜRDIGUNG DOKUMENTENVERZEICHNIS

 
Herrn
Rüdiger von Saldern
Jakob-Tresch-Straße 16
82319 Starnberg
Stellungnahme
zum Antrag vom 12.07.2002 von Thomas Lochte, mich wegen vereinsschädigendem Verhalten aus dem Verein auszuschließen.
Mit nicht leichter Verwunderung sehe ich mich hier mit einem Antrag konfrontiert, der eine nicht zu verschärfende Disziplinarmaßnahme des Vereins ist. Diesem Antrag ging keine protokollwürdige Ermahnung von Seiten des Vorstands voraus. Ich gab keinen Anlaß.
Eine ernste Auseinandersetzung im Club bekam ich nur mit Thomas Lochte. (Auf die später daraus entstehenden Differenz mit Matthias Schäfer gehe ich weiter unten in aller gebotenen Kürze ein, gebe aber schon hier meiner Hoffnung Ausdruck, mich mit Ihm aussöhnen zu können).
ANDREAS M.A. CHOWANETZ HIRSCHANGER 7 82319 STARNBERG FON 08151 744343 FAX 08151 79417

Seite 2 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
Im Einelnen:
Thomas Lochte, in Folge T.L. genannt, trägt folgendes vor:
1. T. Lochte ist Spielleiter des Vereins und agierte in dem Vergleichskampf als Schiedsrichter. Aus seiner Sicht ist es für einen Verein nicht akzeptabel, dass Klagen gegen seine Funktionsträger erhoben werden, die bei Wettkämpfen vor Ort
Eine kurzes Beispiel wird deutlich machen, was hiervon zu halten ist:
Ein Wachtmeister verrichtet Streifendienst in der Nachbarschaft. Bei einem Haus bleibt er kurz stehen und zerstört mit einen Stein mutwillig ein Fenster. Der betroffene Bewohner hat dies gesehen und nimmt den Wachtmeister in Regreß.

Von seinen Kollegen verlangt der steinewerfende Wachtmeister nunmehr Unterstützung. Aus seiner Sicht ist es für eine Polizeistation nicht akzeptabel, dass Klagen gegen seine Funktionsträger erhoben werden, die bei Einsätzen vor Ort ihrer Pflicht nachkämen. Einige seiner Kollegen fürchten gar, bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Wachtmeisters den Präzidenzfall. Man könne sich ausmalen, welche Gefahren dann beim Streifendienst durch die Nachbarschaft drohen.

Ein mutwillig mit Steinen werfender Wachtmeister kann doch nicht straffrei gestellt werden, nur aus dem Grund, weil er Funktionsträger ist. Auch ein lamentieren über den Wert oder Unwert der zerstörten Scheibe ändert nichts an der Rechtsverletzung.

Es wäre doch jetzt geradezu absurd und jedes Recht verhöhnend, wenn sich die Polizeistation schützend vor den rechtsbrechenden Polizisten stellt, mit dem Argument, er sei ja Funktionsträger und im Dienst gewesen. Fehlte ja nur noch, daß die vorgesetzte Dienststelle die Reparatur der mutwillig zerstöhrten Scheibe bezahlt!

Der Vortrag des T.L. begründet in diesem Punkt nicht seinen Antrag.

Seite 3 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
2. Seine Äußerungen entsprachen seine subjektiven Wahrnehmungen über das Ende der Partie von A. Chowanetz, die einem Schiedsrichter zugestanden werden müssen.
Selbstverständlich werden einem Schiedsrichter subjektive Wahrnehmungen zugestanden. T.L. hatte ein Remis gesehen. Er trug Herrn Ostrowski und mir jeweils einen halben Punkt ein.
Bis hier können einem Schiedsrichter seine „subjektiven Wahrnehmungen" zugestanden werden.
Auch einige Ebersberger hatten zugesehen. Sie hatten keine Probleme mit der Wahrnehmung der Realität; denn ohne Rücksprache mit Ostrowski hatten sie den Fehleintrag von T.L. korrigiert.
Inzwischen saßen Herr Ostrowski und ich im Nebenraum und blitzten. Nun erschienen erst die Ebersberger, unruhig Herrn Ostrowski von dem korrigierten Punkteeintrag erzählend. Und kurz darauf tauchte T.L. auf und fragte mich etwas aufgelöst, warum ich denn das angebotene Remi ausgeschlagen habe. Von einem Remis könne keine Rede sein, erklärte ich. Auch Jan Ostrowski dementierte klar und deutlich. Er amüsierte sich sogar etwas über die Vorstellung, eine Partie in solch klar gewonnener Stellung mit unentschieden zu beenden. T.L. schien zufrieden und ich hielt diese Angelegenheit für erledigt.
Ab hier können einem Schiedsrichter keine „subjektiven Wahrnehmungen", zumindestens des Spielausgangs Ostrowski/Chowanetz betreffend, mehr zugestanden werden.
Nach dieser Aufklärung kann T.L. nicht zur Presse gehen und wider besseres Wissen falsche Informationen weitergeben.
Der Vortrag des T.L. begründet in diesem Punkt nicht seinen Antrag.

Seite 4 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
3 . T. Lochte sieht in der Klageerhebung einen schweren Verstoß gegen den Satzungszweck.
Ich verstehe die Aufregung hierüber nicht.
- T.L. hat wider besseres Wissen falsche Informationen an die Presse weitergeben. (21.09.2001)
- Er reagiert auf meine Verlangen, dies richtig zu stellen und sich zu entschuldigen mit: „Du kannst mich mal..." (29.09.2001)
-

Er wiederholt im Clubraum die Unterstellung. (05.10.2001)

-

Er benennt einen Phantomzeugen. (Können Sie sich ausmalen, in welche ungerechte Situation eine solche Tat führt, wenn der benannte Phantomzeuge nicht integer ist?) Dieses Handeln zeugt von fortgeschritten verwahrlosten sozialen Maßstäben. (05.10.2001)

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Er weigert sich, von der Falschinformation abzurücken und sich zu entschuldigen. Ein Versuch der Schlichtung des Vorsitzenden scheitert hierdurch. (15.-18.10.2001)

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Er weigert sich, sich einem vom Vorsitzenden vorgeschlagenen clubeigenen Schiedsgericht zu stellen. (ab 19.10.2001)

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Er weigert sich eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, die gewährleisten soll, daß er zu lügen aufhöhrt. (28.11.2001)

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Er verweiget sich einem Schlichtungsverfahren (14.03.2002) - Er verweiget sich einem Schlichtungsverfahren (30.04.2002)

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Er weigert sich, von der Falschinformation abzurücken, sich zu entschuldigen und die bisher entstandenen Kosten zu übernehmen. Ein Versuch der Schlichtung des Vorsitzenden scheitert hierdurch. (03.06.2002)

-

Er stellt einen Antrag auf meinen Ausschluß.

T.L. versäumte es, während meines Anrufs am 29.09.2001 schlicht zu sagen: „Es war ein Fehler Matthias von einem Remis zu berichten. Ich stelle das richtig. Es tut mir leid. Ich werde es nicht wieder tun" Diese Reaktion erwarte ich von einem, der nunmehr seinerseits das Vereinsrecht bemüht. Ich bin nicht willens, sein Fehlverhalten hinzunehmen.
Daß er durch seine arrogante, uneinsichtige Haltung („Du kannst mich mal...") eine Eskalationsspirale in Gang gesetzt hat, kann ernsthaft niemand bestreiten.

Seite 5 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
Das ungeschriebene Gesetz, gegen Clubkameraden vor einem ordentlichen Gericht nicht zu klagen, unterstütze ich. Allerdings erwarte ich auch, daß ein dauerhaftes Fehlverhalten durch sich steigernde Sanktionen der Clubleitung - notfalls durch Androhung des Ausschlusses, oder gar des Ausschlusses - geahndet werden. (siehe Überlegungen zum Recht, Punkt 6)
Indem ich mich vom 05.10.2001 (Brief an den Vorsitzenden) bis zum 26.11.2001 (Brief an den Vorsitzenden) mit meinen Bemühungen den Streit einvernehmlich beizulegen innerhalb des Clubs bewegte, handelte ich nach dem von mir anerkannten Gesetz. Dies stellte ich in der Ihnen vorliegenden „Chronologie eines Streits..." unter Beweis. Drei Monate nach der Tat erlischt in diesem Fall jeder Rechtsanspruch. Wollte ich den Rechtsanspruch nicht verlieren, mußte ich außerhalb des Clubs zu Handeln anfangen.
Mir das Recht abzusprechen, nunmehr meinen Rechtsanspruch durchzusetzen, ohne mir innerhalb des Clubs durch zunehmenden, offiziellen Druck auf T.L. Gerechtigkeit widerfahren lassen zu haben, wäre der Versuch, einen rechtsfreien Raum zu schaffen. Dies würde geltendes Recht aushöhlen.
Die unversöhnliche Haltung beider Parteien, von denen einmal die Rede war, ist doch nicht unversöhnliche Haltung von gleicher Art. Das Verhalten von T.L. ist fortgesetzter Rechtsbruch. Ich breche mit meiner Weigerung, dies hinzunehmen, kein Recht. Allenfalls eine Stilfrage wird von meiner Hartnäckigkeit berührt.
Im Übrigen. Was ist an einer gerichtliche Auseinandersetzung schlimm, die am Ende unüberbrückbarer Differenzen steht? Es findet in aller Stille ein Termin vor einer dem Recht verpflichteten Person, einem Richter, statt. Beide Parteien können ihr Verhalten nach dem Richterspruch überdenken. Daß die Kosten entsprechend des zu erfolgenden Justieraufwandes verteilt werden, sollte auch nicht erschrecken. Dient dies doch langfristig dazu, daß ein jeder sein Bemühungen um Fairneß im Konfliktfall verstärkt.
Der Vortrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.

Seite 6 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
4. und den vorausgegangenen öffentlichkeitswirksamen Attacken (siehe Anlage) in der Presse einen schweren Verstoß gegen den Satzungszweck..
Zu 4. werde ich chronologisch zur mitgesandten Anlage mit dem Titel: "Anlage: Ausführungen von T. Lochte zu dem Vorwurf 'öffentlichkeitswirksame Attacken' " Stellung nehmen.
4.1.1. all jene Artikel, die sich nach dem Ebersberg-Match dem Thema "Streit im Schachklub" widmeten, sei es nun im "Starnberger Merkur" oder in der "Starnberger SZ" (ich habe keinen Überblick, wieviele es waren).
Dieser Vortrag von T.L. ist in diesem Punkt unsubstantiiert. Ich kann nur zu genau bezeichneten Artikeln Stellung beziehen.
So viel kann ich aber sagen: Ich trage für keine Artikel Verantwortung. Ansonsten wird mit Nichtwissen bestritten, daß es mehr als die zwei weiter unten genau bezeichneten Artikel überhaupt gibt, die sich mit diesem Streit befassen.
Den Vortrag dient hier offensichtlich dazu, den falschen Eindruck zu erzeugen, als gehen die den Streit betreffenden Artikel in die Legion und ich hätte diese vereinsschädigende Pressearbeit, die in Wahrheit nicht vorhanden ist, initiiert.
Der Antrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.1.2. Diese Artikel erst lenkten die Aufmerksamkeit der Leserschaft auf ein angeblich im Verein bestehendes Klima von Zank und Streit.
Ich erinnere mich einiger Artikel und Leserbriefe, auf die der Vorwurf zutrifft. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit seien hier zwei genannt. Ein Artikel liegt schon länger zurück und befaßte sich mit einer angeblich inkorrekt verlaufenen Stadtmeisterschaft unseres Schachclubs. Verfasser war Thomas Lochte. Vor nicht allzulanger Zeit stolperte ich über einen Leserbrief, der den Streit Lochte/Salvermoser zum Inhalt hatte. Auch hier war der Verfasser Thomas Lochte. Sollte es hier entscheidungserheblich sein, die beiden "Puplikationen" genauer zu beschreiben, bitte ich den Vorstand um einen Hinweis.
Den hier behandelten Streit betreffende Artikel oder Leserbriefe, die sich den obigen Vorwurf gefallen lassen müssen, kenne ich aus der "Starnberger Süddeutschen" keinen.

Seite 7 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
Aus dem "Starnberger Merkur" sind mir zwei bekannt, die den unzutreffenden Eindruck erweckt haben könnten, wir seien alle Streithansl. Es ist der Artikel vom 19.10.2001 mit der Überschrift "Zündstoff beim Schachclub" sowie der Artikel von Ende Oktober 2002 mit der Überschrift: "Remiangebot Ja oder nein?" (Beide Artikel befinden sich in der von mir dem Vorstand vorgelegten Mappe unter Punkt 1.) Beide Artikel habe ich nicht geschrieben, geschweige denn ich hätte ihr Erscheinen gewollt. Ich bin dafür nicht verantwortlich.
Der Antrag des T.L. richtet sich in diesem Punkt gegen sich selbst und ein anderes Clubmitglied. Soweit er mich betrifft ist er unhaltbar.
4.1.3. Auch die von Chowanetz absurder Weise getätigte Wertung, er stünde "wie ein Trottel da", dürfte nicht etwa durch das Geschehen beim Ebersberg-Match Nahrung erhalten haben, sondern erst durch das von ihm selbst inszenierte Aufheben um die Sache.
Der Satz: "Den kuriosen Höhepunkt des Abends setzte Andreas Chowanetz. (Brett 12), der trotz eines Remisangebots seines Gegners auf die eigene Niederlage bestand." ist inhaltlich falsch und ist geeignet, mich verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Dabei ist es unerheblich, ob der Täter dies erkennt.
Ich begründete in der "Chronologie des Streits mit Thomas Lochte" unter Punkt 1., Seite 2 hinreichend, daß ich nicht alleine bin, der unangenehm berührt ist.
Der Antrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.2.1. Chowanetz ist laut Matthias Schäfer mehrfach in der Redaktion des "Starnberger Merkur" aufgekreuzt und dabei bis zum Redaktionsleiter marschiert.
Mehrfach heißt im Klartext zwei mal.
Das erste mal brachte ich Herrn Müller-Wendlandt den Beweis vorbei, der belegte, daß die Zeitung einer Falschinformation des T.L. aufgesessen war.

Seite 8 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
Beim zweiten mal besuchte ich ihn kurz nach Erscheinen des Artikels vom 19.10.2001 mit der Überschrift "Zündstoff beim Schachclub". Ich erklärte Herrn Müller-Wendlandt mein Unverständnis darüber, daß der Artikel überhaupt erschienen ist. Hatte ich doch kurz vorher Matthias Schäfer darum gebeten, den Streit mit T.L. "auf kleiner Flamme" und "öffentlich schon gar nicht" zu behandeln. Ich bat darum, solch einen Artikel nicht mehr zu veröffentlichen, da er ein falsches Bild unseres Clublebens zeichnet.
Mein Verhalten ist hier in keiner Weise clubschädigend.
Auch hier bleibt T.L. nicht bei der Wahrheit. Denn zwei Besuche in eineinhalb Jahren entspricht nicht dem Eindruck, den der Antrag in diesem Punkt erzeugt.
Der Antrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.2.2. Ergebnis all dieser Vorstöße ist es, daß zumindest dort nur noch sporadisch über Schach berichtet wird und sich zudem die Meinung verfestigt hat, über solche Streithansel wie den Schachklub Starnberg tunlichst gar nichts mehr ins Blatt zu bringen,
Ob die Berichterstattung über Schach tatsächlich reduziert wurde, mag ich nicht zu beurteilen. Ich halte es durchaus für möglich, daß das Vorlegen eines Beweises der unzutreffenden Berichterstattung einem Redakteur nicht gefällt. Jedoch trägt T.L hierfür als Lieferant der Falschinformation die Verantwortung.
Er als Lieferant einer den Tatsachen nicht entsprechenden Meldung, will dem von der Falschmeldung Betroffenen die Richtigstellung als clubschädigendes Verhalten ankreiden und begründet sogar damit diesen Antrag.
Der Antrag des T.L. richtet sich in diesem Punkt gegen sich selbst. Soweit er mich betrifft ist er unhaltbar.

Seite 9 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
4.2.3. und einfach keine Lust mehr hat, diesen Menschen mit seiner Rechthaberei alle paar Tage antichambrieren zu sehen
Aus zwei Besuchen innerhalb von eineinhalb Jahren, macht T.L. „alle paar Tage". Auch hier erzeugt der Vortrag des T.L. ein Bild, welches an der Wahrheit vorbei geht.
Der Antrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.2.4. Dank Chowanetz´ Ehrpusseligkeit - und nicht etwa aufgrund des ersten Schäfer-Artikels über das "Remisangebot "! - hält man nun die Gesamtheit der Starnberger Schachspieler für gelinde gesagt nicht ganz klar im Kopf.
Dieser Punkt ist pure Polemik. Sollte der Vorstand hier Vortrag erwarten, bitte ich um einen Hinweis.
Der Vortrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.3.1. Öffentlichkeitswirksam sind also auch Gegendarstellungen u.ä., die Chowanetz in seinem der Klageschrift beigefügten Konvolut m. W. nicht aufführt.
Wovon T.L. hier spricht ist mir rätselhaft. Ich habe in diesem Streit nicht eine einzige Gegendarstellung, die in der Öffentlichkeit erschien, veranlaßt oder gar verfaßt.
Der Vortrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.3.2. Was soll ein Leser bloß davon halten, wenn eine derartige Bagatelle so aufgebauscht wird und er eine Gegendarstellung bzw. Richtigstellung im Blatt vorfindet?
Ich bin der Meinung, daß eine Gegendarstellung im vorliegenden Streit keine für den Club und für mich anzustrebendes Ziel ist. Einen schriftlichen Widerruf von T.L. hätte ich jedoch gerne.
Der Vortrag des T.L. begründet in diesem Punkt nicht seinen Antrag.

Seite 10 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
4.3.3. Fazit: Erst hatte der Schachklub Starnberg dank des mimosenhaften Gebarens des Herrn Chowanetz eine schlechte Presse,
Der Vortrag des T.L. ist in diesem Punkt unsubstantiiert. Ich kann nur zu genau bezeichneten Artikeln Stellung beziehen.
Der Vortrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.3.4. dann allenfalls noch eine amüsierte
Der Vortrag des T.L. ist in diesem Punkt unsubstantiiert. Ich kann nur zu genau bezeichneten Artikeln Stellung beziehen.

Ich bestreite mit Nichtwissen, daß es die Artikel überhaupt gibt.

Der Vortrag des T.L. ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.3.5. und nun so gut wie gar keine mehr - ich nenne das "vereinsschädigend" und der Förderung des Schachsports in höchstem Maße abträglich.
Hier gilt das Gleiche wie unter Punkt 4.2.2.
Der Vortrag des Thomas Lochte ist in diesem Punkt unhaltbar.
4.3.6. Es gilt, diesem Irrsinn sofort Einhalt zu gebieten,
Dem stimme ich zu.
Der Vortrag des T.L. begründet in diesem Punkt nicht seinen Antrag.
4.3.7. zumal ein Herr Chowanetz unseren Verein weder sportlich noch menschlich repräsentiert!
T.L. spielt das bei weitem hochwertigere Schach. Jedoch spiele ich gerne Schach, bemühe mich um ein faires Schach, versuche mit Anstand zu verlieren und freue mich über einen schönen Sieg. Kurzum, ich versuche sportlich zu sein.

Seite 11 des Schreibens von Andreas Chowanetz
vom 20.07.2002
Seit etwa 14 Jahren bin ich Mitglied des Vereins. In all den Jahren hatte ich keine Auseinandersetzung mit irgend einem Clubmitglied, die sich Streit nennen ließe. Mit den meisten der Mitglieder verbindet mich eine jahrelang gewachsene, kameradschaftliche Schachfreundschaft. Zwei enge Freunde lernte ich hier kennen.
Zusammenfassung:
Der Vortrag von Thomas Lochte ist eine Zumutung. Es herrschen Verdrehungen und Polemik vor. Selbst vor nachweisbaren Unwahrheiten schreckt er abermals nicht zurück.
Starnberg, 20.07.2002
Andreas Chowanetz


"FREIE" BEWEISWÜRDIGUNG DOKUMENTENVERZEICHNIS