Ein königliches Spiel?
Eine Zusammenfassung
Im Herbst 2001 schrieb das Mitglied des Schachclub Starnberg 1920 e.V., Matthias Schäfer, in der Lokalzeitung einen Artikel über einen Vergleichskampf des Schachclub Starnberg und dem Schachklub Ebersberg-Grafing. Er schrieb u.a.:
"Den kuriosen Höhepunkt des Abends setzte Andreas Chowanetz (Brett 12), der trotz eines Remisangebots seines Gegners auf die eigene Niederlage bestand."
Diese Behauptung zeichnet ein Bild von Chowanetz, als ob dieser nicht ganz richtig im Kopf sei, enthält einen grammatikalischen Fehler und ist darüber hinaus schlicht unwahr.

Schäfer behauptete im Laufe der Zeit (auch mehrmals schriftlich), diese falsche Information von einem Clubmitglied des SC-Starnberg, nämlich Thomas Lochte, erhalten zu haben.

Lochte bestätigte nicht nur diesen Sachverhalt gegenüber Chowanetz, sondern verteidigte über knapp ein Jahr vehement seine "Subjektiven Wahrnehmungen über das Ende der Partie von Chowanetz" (Lochte).

Chowanetz versuchte anfangs eine Klärung mit Hilfe des damaligen Vorsitzenden Dr. Gerhard Strecker herbeizuführen, um zu verhindern, dass Lochte im Verbund mit Schäfer weiterhin die Unwahrheit verbreitet.

Obwohl Chowanetz durch Vorlage eines Schreibens seines Gegenspielers Ostrowski nachwies, dass Schäfer insoweit einer Fehlinformation aufgesessen war, nahm Schäfer dies nicht etwa zum Anlass, seine Falschmeldung richtig zu stellen, sondern setzte seine "Berichterstattung" mit zwei weiteren Zeitungsartikeln fort. (Zeitungsartikel vom 19.10.2001 und Zeitungsartikel von Ende Oktober)

Nachdem die Schlichtungsversuche bis Ende November ohne Resultat blieben, wandte sich Chowanetz an einen Rechtsanwalt.

Dieser forderte Schäfer und Lochte jeweils auf, eine vorbereitete strafbewerte Erklärung zu unterschreiben, in der sie versichern sollten, zukünftig die Behauptung zu unterlassen, Chowanetz habe ein Remis abgelehnt und auf der eigenen Niederlage bestanden.
Beide reagierten nicht.
In dem nun folgenden Verfahren Andreas Chowanetz gegen Matthias Schäfer vor dem Amtsgericht Starnberg (AZ.: 4 C 38/02) unter der Leitung des Amtsrichters Bruckmann kam Schäfer einer absehbaren Verurteilung durch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung am 19.02.2002 zuvor. Schäfer verteidigte sich noch in dieser Unterlassungserklärung auf Seite 1 unten damit, dass er in dem von ihm verfassten Artikel vom 24.09.2001
"keine eigene Behauptung aufgestellt, sondern nur die Aussage des Herrn Lochte wiedergegeben habe, der tatsächlich diese Behauptung aufgestellt hatte."
Im Beschluss vom 12.06.2002 verkündete das Gericht, dass Matthias Schäfer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe, und begründete dies u.a. damit, dass er Anlass zur Klageerhebung gab und ohne die im Schriftsatz vom 19.02.2002 nach Klagezustellung erstmals abgegebene Unterlassungserklärung kostenpflichtig zur Unterlassung nach dem Klageantrag verurteilt worden wäre.
Schäfer äußerte sich 15 Monate kontinuierlich dahingehend, dass er die Information von Lochte erhalten habe. Dieses sein Verhalten wurde im Prozess Chowanetz/Lochte wie auf einer Perlenkette mehrfach dem Gericht vorgetragen und unter Beweis gestellt.
Am 19.12.2002 soll er (diesmal als Zeuge bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht im Verfahren Chowanetz/Lochte) laut beanstandetem Protokoll des Dr. Reiß überraschend erklärt haben, er
könne einen Kommunikationsfehler nicht ausschließen, ja, es sei unwahrscheinlich, dass Lochte ihm das so gesagt habe.
Dieser Aussage, die "nicht ausschließt" und mit "Wahrscheinlichkeiten" daherkommt, die im Widerspruch zu den über Monate gleichbleibenden, eindeutigen Verhalten und Äußerungen beider Kontrahenten (Schäfer und Lochte) steht, wovon eine in nicht zu überbietender Deutlichkeit vor einem anderen Gericht gemacht wurde, wird der Vorsitzende Richter Dr. Reiß Glauben schenken, obwohl sich Schäfer bei seiner Vernehmung am 19.12.2002 mehrfach auf Erinnerungsschwächen berief (Schäfer: "Es ist seither viel Zeit vergangen". "Ich erinnere mich nicht mehr deutlich". "Wenn ich die vorgehaltenen Aussage bei der Polizei gemacht habe, so entspricht der Inhalt den Tatsachen" denn "der Zeitpunkt der Vernehmung lag zeitnah am beschriebenen Geschehen".)
Die Einlassungen Lochtes verändern sich im Laufe dieser Geschichte gleichfalls.
Im September 2001 hatte er behauptet, er hätte ein Remisangebot von Ostrowski mit eigenen Augen gesehen. Zur gleichen Zeit verstieg er sich sogar in Anwesenheit mehrerer Clubmitgliedern zu der Behauptung, sein Freund Ewald hätte das angeblich angebotene Remis gleichfalls gesehen und könne dies jederzeit bezeugen. Ewald verneinte jedoch auf Nachfrage, dies bestätigen zu können.
(Siehe die Aussage Schäfer im Verfahren Chowanetz/Lochte im Protokoll des Amtsgerichts Starnberg vom 20. Dezember 2002, Seite 4, unten sowie im roten Schriftsatz Chowanetz vom 02.01.2003 an das Amtsgericht, Seite 4, Ziffer 1.8.4.)
Dieses Verhalten Lochte zeigt, dass er seinerzeit nicht nur auf seine subjektiven Wahrnehmungen beharrte, sondern danach trachtete, diese durch einen Zeugen zu objektivieren und damit Chowanetz in die Ecke des Lügners zu drücken. Hier ist aus einer Mücke noch kein Elefant geworden, jedoch fängt sie tüchtig an zu wachsen. Genau dieses Agieren Lochtes und die Unterstützung durch Schäfers weitergehenden Berichterstattung in der Zeitung ließen Chowanetz zunehmend Widerstand leisten.
Noch einige Wochen später beharrte Thomas Lochte auf seiner Darstellung auch in der Redaktion der Lokalzeitung, dessen Mitarbeiter er - neben Schäfer - ist. Dies können wir im Polizeiprotokoll der Vernehmung von Schäfer Ende November 2001 entnehmen.
Aussage Schäfer:
Hr. Müller-Wendlandt gab mir dann die Anweisung, eine Gegendarstellung zu verfassen. Zu einer Richtigstellung wären wir nicht verpflichtet, denn Hr. Lochte beharrte weiterhin auf seiner Aussage, die kontrovers zu der von Hr. chowanetz war.
(Siehe Vernehmungsprotokoll anlässlich der Vernehmung Schäfers vom 27. November 2001, Seite 2, Absatz 2 unten.)
Am 12. Juli 2002 äußert Lochte im Zusammenhang seines Antrags auf Vereinsausschluss von Chowanetz vor dem Clubvorstand, dass
seine Äußerungen seinen subjektiven Wahrnehmungen über das Ende der Partie von A. Chowanetz entsprachen, die einem Schiedsrichter zugestanden werden müssen.
(Siehe Protokoll der Vorstandssitzung vom 12. Juli 2002)
Im Schriftsatz vom 19. Juli 2002 an das Gericht bekennt er sich zu diesem Standpunkt und berichtet davon, dass er dem Vorsitzenden Dr. Strecker erklärt habe:
"Er könne sich für das, was er mit eigenen Augen gesehen hat, nicht entschuldigen."
(Siehe Schreiben "Klageerwiderung an das Gericht vom 19. Juli 2002, Seite 2, Ziffer 3 Absatz 3)
Im Übrigen dürfte jedem damaligen Vorstandsmitglied in Erinnerung sein, dass Thomas Lochte an seiner Behauptung festhielt und sich energisch weigerte, davon abzurücken und sich zu entschuldigen.
Im Februar 2003 behauptet der Anwalt von Lochte dann plötzlich in einem Schreiben an das Gericht,
er (Lochte) hätte zu keinem Zeitpunkt (Unterstreichung Red.) die Behauptung aufgestellt oder verbreitet, dass Chowanetz trotz eines Remisangebots seines Gegners auf der eigenen Niederlage bestanden habe.
(Siehe Schreiben vom 18.02.2003, Seite 2, Ziffer 4)
Im September 2003 liest sich das dann wiederum etwas anders:
Für realistisch halten wir, dass der Beklagte dem Zeugen Schäfer den kuriosen Vorfall im Verlauf des Abends bei "einem oder zwei Bierchen" erzählt hat und dabei auch berichtet hat, warum er zunächst von einem Remis ausgegangen ist.
(Siehe Schreiben von Lochtes Anwalt Dr. Gehlert vom 29.09.2003 an das Landgericht, Seite 4, Ziffer 3)
Wunderlich ist hier, dass außer Thomas Lochte keiner der Anwesenden in der verlorenen Partie von Chowanetz irgend etwas Kurioses sah!
Mit Urteil vom 21. Mai 2003 weist das Amtsgericht Starnberg die Klage von Chowanetz gegen Lochte kostenpflichtig ab. Er habe nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass Thomas Lochte die streitgegenständliche Äußerung abgegeben habe.
In der Begründung führt das Gericht u.a. aus:
Es stehe fest, dass der Gegenspieler Ostrowski Chowanetz kein Remis angeboten habe. Thomas Lochte habe fälschlicherweise ein Remis in seinen Spielberichtsbogen eingetragen. Er wurde auf seinen Fehler aufmerksam gemacht und korrigierte den Eintrag. Da sich Lochte mit Schäfer erst später unterhielt, hätte er in Kenntnis aller Umstände Schäfer wissentlich etwas Falsches bekanntgeben müssen. Dies könne das Gericht nicht nachvollziehen, da Chowanetz und Lochte in der gleichen Mannschaft spielten.
Es liege nahe, dass Schäfer Lochte missverstanden habe. Darauf deute u.a. die Aussage Schäfers hin, der es sogar für unwahrscheinlich hielt, dass Lochte ihm die Außerung so mitteilte, wie sie letztlich veröffentlicht wurde.
Andere Beweisanzeichen lägen nicht vor.
...
Auch der Vortrag des Rechtsanwalts Sereni in dem Verfahren 4 C 38/02 deutet nicht zwingend darauf hin, dass der Beklagte die von dem Kläger genannte Behauptung abgegeben haben musste. Das dortige Verfahren richtete sich gegen den Starnberger Merkur. Der Vortrag des Rechtsanwalts Sereni in seinem Schriftsatz vom 19.2.2002 erging ohne Rücksprache mit dem Zeugen Schäfer, was dieser bestätigte.
Ein Missverständnis?

Lochte sprach Chowanetz am 21.09.2001 kurz nach der für Chowanetz verlorenen Schachpartie an, und fragte ihn, wieso er denn trotz eines Remisangebotes seines Gegners das Spiel aufgegeben habe.

Dies wurde von beiden Spielern berichtet. Ostrowski schilderte diese Szene in seinem Brief vom 01.10.2001 und Chowanetz hat Gleiches in der Klage vom 07.06.2002 unwidersprochen vorgetragen.

Einige Tage nachdem Lochte Chowanetz vorwarf, ein Remis ausgeschlagen zu haben, schrieb Schäfer nahezu wortgleich einen Zeitungsbericht:

"...der trotz eines Remisangebots seines Gegners auf die eigene Niederlage bestand"

Wo ist hier ein Kommunikationsfehler zu finden?
Doch der Vorsitzende Richter Dr. Günther Reiß wagte sich weit vor.
Zur Erinnerung:
Rechtsanwalt Serini, der Rechtsanwalt von Schäfer, hatte zur Verteidigung Schäfers im Prozess Chowanetz/Schäfer in der Unterlassungserklärung vom 19.02.2002 vorgetragen:
"der Beklagte (Schäfer Anm. Red.) hatte in dem von ihm verfassten Artikel in dem "Starnberger Merkur" vom 24.09.2001 keine eigene Behauptung aufgestellt, sondern nur die Aussage des Herrn Lochte wiedergegeben, der tatsächlich diese Behauptung aufgestellt hatte."
Chowanetz hatte Schäfer während seiner Vernehmung am 19.12.2002 vor dem Amtsgericht Starnberg, im Verfahren Chowanetz/Lochte, auf seine Einlassung in seinem eigenen Prozess angesprochen und Schäfer hatte daraufhin geantwortet, er sei
"nicht in den Prozess involviert gewesen" (Gemeint ist sein eigener Prozess!)
Siehe roten Schriftsatz Chowanetz vom 02.01.2003 an das Amtsgericht, Seite 4, Ziffer 1.8.2.)
Wie kann die Aussage verstanden werden, dass ein Begeklagter nicht in seinen eigenen Prozess involviert gewesen sein will? Vom Amtsrichter Dr. Reiß wird sie im beanstandeten Protokoll vom 19.12.2002 Seite 4, Mitte, umformuliert und lautet dann:
"Herr Serini hat den Prozess für den Merkur geführt".
Im Urteil Seite 6, Absatz 2, mutiert die Verdrehung dann zu dem Satz:
"Das dortige Verfahren habe sich gegen den Starnberger Merkur gerichtet."
Dass Schäfer seiner ihn verteidigenden Behauptung im Schreiben seiner Unterlassungserklärung nicht widersprach und sie ihm dadurch zuzurechnen ist, ignoriert Dr. Reiß.
Der Vorsitzende Dr. Reiß begründet sein Urteil mit dieser falschen Tatsachenbehauptung wider besseren Wissens. Er weiß, dass sich das dortige Verfahren allein gegen Herrn Schäfer richtete. Dies wurde mehrmals schriftlich vorgetragen.
1. Schreiben Kanzlei Berger vom 05.09.02, Seite 4, Nr.6. Hier wird die Beiziehung der Akten des Amtsgerichts Starnberg, Az.: 4 C 38/02 b e a n t r a g t.
2. Schreiben Chowanetz vom 18.09.02 an das AG Starnberg. Hierin weist Chowanetz ausdrücklich auf den Brief Serinis hin und sandte eine Kopie des Schreibens als Anlage 2. In diesem Schreiben wird außerdem ausdrücklich vorgetragen, dass hier aber nicht der Verlag, sondern "nur" der Verfasser des Artikels (also Schäfer Anm. Red.) in Anspruch genommen wurde.
3. Begründung des Befangenheitsantrag vom 02.01.2003, Seite 4, Nr. 1.8.2. Chowanetz weist hier abermals daraufhin, dass der Prozeß Chowanetz/Schäfer nichts mit dem Verlag zu tun hatte.
Die "Dienstliche Stellungnahme" vom 03.01.03 des Herrn Dr. Günther Reiss belegt, dass der Vorsitzende den Inhalt zur Kenntnis nahm.
Schäfer berief sich über ein Jahr lang - zum Teil in Zeitungsartikeln - darauf, dass Lochte ihn falsch informierte. Lochte wusste davon. Er war andauernd zugegen und fiel Schäfer nicht nur nicht in den Arm, sondern verteidigte vehement seinen eigenen Standpunkt und sein vermeintliches "Recht" auf subjektive Wahrnehmungen bis nach Beginn seiner Verhandlung.
Das Ganze gipfelt darin, dass Schäfer in seinem eigenen Verfahren sich in nicht zu überbietender Deutlichkeit zur Urheberschaft der Verleumdung äußert und sich im Verfahren Lochte dazu hinreißen lässt, diametral auszusagen, um, dies ist offensichtlich, seinen Kumpel herauszuhauen. Damit hat er sich objektiv einer Falschaussage schuldig gemacht.
Der Vorsitzende Richter geht hier aber nicht dazwischen, sondern verhält sich wie oben dargelegt. Spätestens hier ist aus der ursprünglichen Mücke ein Elefant geworden.
Diese und andere "Merkwürdigkeiten" sind im Einzelnen im Bericht "Prozess Chowanetz gegen Lochte" nachzulesen.
Das Gericht setzte den Streitwert auf 5000.- Euro fest.
Das Urteil wurde in der zweiten Instanz vor dem Landgericht München II bestätigt. Auch hier betrug der Streitwert 5000.- Euro.
Das Verfahren Chowanetz/Lochte dauerte mit dem Schlichtungsverfahren von Januar 2002 bis Mai 2003 und kann, ebenso wie die Vorgeschichte und das Verfahren Chowanetz/Schäfer in der ungekürzten Fassung mit sämtlichen Originaldokumenten eingesehen werden. Gleiches gilt für das Verfahren Chowanetz/Lochte II. Instanz.
Vor dem hier skizzierten Verfahren erster Instanz vor dem Amtsgericht Starnberg gab es noch ein amtliches Schlichtungsverfahren zwischen Chowanetz und Lochte. Dieses war, neben dem clubinternen Schlichtungsversuchen, ein zusätzlicher Versuch, einen Rechtsstreit zu vermeiden und Lochte außergerichtlich zur Unterlassung und Widerruf seiner falschen Behauptung zu bewegen. Lochte verweigerte sich auch diesem Schlichtungsverfahren mehrmals.
Neben den bisher geschilderten Auseinandersetzungen erlebten wir im Schachclub und hinter den Kulissen "Manöver", die nicht von allzugroßer Liebe zur Wahrheit bzw. von einer Dreistigkeit gekennzeichnet waren, die so nicht oft zu finden sind. Dies ist im Detail im Bericht "Die Geschichte" nachzulesen.


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